Mietvertrag - Abkürzung der Kündigungsfrist bei sechsmonatiger vertraglicher Frist
vom 16.8.2005
25 €
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beantwortet von
Sehr geehrte Damen und Herren, in meinem Mietvertrag vom 1.10.97 heißt es unter Kündigungsfristen: "Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und kann von jedem Teil zum Schluß eines jeden Kalendermonats unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. ... Ich habe daher an beide Parteien (alter und neuer Vermieter) dieselbe Kündigung (am 26.5.) geschickt. Ich äußerte mündlich noch den Wunsch, die Frist auf drei Monate abzukürzen und erklärte mich bereit, die Nachmietersuche zu übernehmen.