Mieterhöhung wirklich zulässig?
vom 11.3.2016
52 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes / Ennepetal
ch habe Post von meinem Vermieter erhalten, ich tippe einmal ab was darin steht: In Ihrem Mietvertag vom 11/12/2009 ist eine Grundmiete von 208,03 vereinbart. In diesem Vertrag wurde Ihnen ein befristeter Mietnachlass in Höhe von 253,79 Euro gewährt. ... Orstübliche Vergleichsmiete 5,68 Neue Miete 5,57 Die Frage ist, ob trotz dass im Mietvertrag keine Dauer für den befristeten Mietnachlass ausgemacht wurde, die Miete so extrem erhöht werden darf?