mündlicher Untermietvertrag, fristloser Auszug
vom 4.1.2012
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Aljoscha Winkelmann / Münster
Es wurde mündlich ein Untermietvertrag ausgehandelt, der schlichtweg besagte das wenn ich Ausziehe mich um ein Nachmieter zu kümmern habe. ... Nachdem er mitbekommen hat das ich meine Drohung umgesetzt habe, droht er nun wutendbrant mit ein Anwalt, wenn nicht eine gewisse Summe von 3 Monatsmieten - für die angebliche 3monatige Kündigungsfrist - überwiesen wird.