Schönheitsreparaturen bei Auszug (Formularmietvertrag)
vom 25.3.2009
50 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Hallo, ich bin zum 01.08.2000 in eine Wohnung mit Formularmietvertrag (Herausgeber Verband der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer Freiburg i. ... Wie sieht es aber mit den anderen Fristen aus. ... § 13 Schönheitsreparaturen 1.Da in der Miete keine Kosten für Schönheitsreparaturen einkalkuliert sind, hat der Mieter während der Dauer des Miet¬verhältnisses die Schönheitsreparaturen auf seine Kosten auszuführen.