Mindestmietzeit fünf 5 Jahre vorzeitig kündbar ?
vom 22.11.2012
70 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Raphael Fork / Dortmund
Unter dem Punkt Besondere Verinbarungen wurde folgendes abgeschlossen: Die Parteien verzichten wechselseitig auf die Dauer von 5 Jahren auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. ... Hier nun meine Fragen: Ist die Kündigung rechtens ? Kann , bzw. muss ich ich gegen die Kündigung Widerspruch einlegen ( die Kündigung wurde am 25.10.2012 ausgesprochen) ?