Kündigung des Mietvertrages und Renovierung bei Auszug
beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger / Frankfurt
Als Nachweis hierfür ist die entsprechende Rechnung vorzulegen. 1.Frage Der Teppichboden wurde im Jahre 2000 in der Wohnung verlegt. ... 2. §2 Mietzeit Absatz 3 Schriftform der Kündigung Die Kündigung muß schriftlich spätestens bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats erfolgen. ... Somit ist die Kündigung rechtens.