Hat der Mieter die Wohnung in unrenoviertem Zustand übernommen, dann beginnen die vorgenannten Fristen mit Vertragsbeginn zu laufen. ... Hinsichtlich der Kosten der Instandsetzung der Wohnung mit Nebenräumen nach Ablauf der Mietzeit gilt die nachstehende Regelung (ZUTREFFENDES ANKREUZEN): ( ) Da in der Grundmiete hierfür keine Kosten einkalkuliert sind, verpflichtet sich der Mieter, für Schönheitsreparaturen, die bei Vertragsende noch nicht fällig sind, entsprechend seiner Nutzungsdauer seit der letzten fachgerechten Vornahme Ersatz zu leisten nach folgender Maßgabe: Liegen die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit für die Naßräume länger las ein Jahr zurück, so zahlt der Mieter an den Vermieter 33% der Kosten aufgrund eines Kostenvoranschlags eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäfts, liegen sie länger als 2 Jahre zurück, 66%. ... Hat der Mieter die Wohnung in unrenoviertem Zustand übernommen, dann beginnen die Fristen mit Vertragsbeginn zu laufen.