Sehr geehrter Ratsuchender,
zum einen hätten Sie die Möglichkeit, die Sanierungsinvestitionen mit den Schwiegereltern als Vermieter vertraglich zu vereinbaren, wobei die Arbeiten aber bitte erst dann beonnen werden sollten, wenn der Vertrag endgültig unterschrieben ist.
Dabei sollten Art und Umfang der Arbeiten möglichst genau festgelegt und der Wert der Investitionen auch bestimmt werden; alle Rechnungen und Belege sollten sorgfältig aufbewahrt und mit zur Grundlage dieser Vereinbarung gemacht werden.
Dann sollte in dieser Vereinbarung unbedingt die Frage der Entschädigung des Mieters beim Auszug (Verkauf) entsprechend dem Restwert der Mieterinvestition getroffen werden.
Möglich wäre aber auch, die Investitionkosten als Darlehen zu gewähren und dieses dann grundbuchrechtlich absichern zu lassen, so dass es losgelöst vom Mietverhältnis dann einen starken grundbuchrechtlich gesicherten Rückzahlungsanspruch gibt.
Zu denken wäre weiter daran, Ihnen aufgrund der Investitionen ein noratiall abgesichertes Vorkaufsrecht einzuräumen, bei dem dann die Investitionen zu berücksichtigen sind.
Zuletzt kann auch noch daran gedacht werden, dass Hausgrundstück umzuschreiben und den Schwiegereltern ein Wohnrecht einzuräumen.
Sie sehen, es gibt schon einige Möglichkeiten eine Absicherung für diese Investitionen zu erlangen. Welcher Variante vorzuziehen ist, wird aber letztlich nur nach einer Individualberatung abschließend zu beantworten sein, da dann alle Einzelheiten erst berücksichtigt werden können, was aber notwendig sein wird.
Erst anhand der konkreten Zahlen und auch der Gesamtumstände wird sich entscheiden können, welcher Variante in Ihrem Fall sinnvoll ist, wobei die letzte Variante sicherlich nicht die schlechteste sein kann.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
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