Vereinbart war per Mietvertrag anteilige Kostenübernahme nach Quadrat-metern, was Wasser, Schornsteinfeger und Wartung anging. ... Wir dagegen meinen, dass auch hier unsere per Mietvertrag getroffene Vereinbarung, nach Quadratmetern anteilig abzurechnen, anzuwenden ist (er 64,64 %, wir 35,3 %). ... - Sollte sein Anwalt weiterhin, auch nach Erhalt unserer Gegenrechnung der Betriebskosten mit der gegenseitigen Aufrechnung (die zu unseren Gunsten ausgeht) sowie dem Hinweis, daß wir die Rest-Kaution erst nach Abschluß der von uns in Auftrag zu gebenden Arbeiten nach unserer Rückkehr Mitte April 2008 zurückzahlen können, die im Mahnbescheid angeführte Drohung wahrmachen („Der Antragsteller hat erkärt, daß der Anspruch von einer Gegenleistung nicht abhänge.