Mietaufhebung nach Kündigung
beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Ein Vermieter kündigt die Wohnung wegen Eigenbedarf mit dreimonatiger Kündigungsfrist , da ein Familienmitglied zu diesem Zeitpunkt die Wohnung benötigt. Wenn der Mieter glücklicherweise sofort eine neue Wohnung findet, die er schon früher beziehen und auch bezahlen muss, ergibt sich für ihn eine doppelte Belastung.