Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1.Der Hauptmieter hat einen Mietpreisaufschlag von 100€ mtl. einkassiert. Darf er das behalten? Steht es jemand anderem zu?
Ja, er darf den Mehrbetrag behalten. Schließlich war die Höhe der Miete zwischen Ihnen und dem Untervermieter vereinbart. Die 100 € stehen auch nicht dem Hauptvermieter zu.
2. Wir hatten große Probleme eine andere Wohnung zu finden, die nun auch um einiges teurer ist, viel Stress, Umzugskosten usw.. Steht uns ein Schadensersatz zu?
Dadurch, dass Sie auf die Eigenschaft des Untervermieters als Hauptvermieter vertraut haben steht Ihnen durchaus Schadensersatz für die bspw. Umzugskosten zu, falls Sie eine Umzugsfirma beauftragt haben, frei nehmen bzw. Transporter mieten mussten.
Ich empfehele Ihnen allerdings nochmals den Mietvertrag unter die Lupe zu nehmen, ob es sich aus diesem nicht die Eigenschaft des Untervermieters als solchen ergibt.
3. Wenn ja, welcher, wie viel und wie geht man dabei vor?
Der Schadensersatz umfasst die Umzugskosten. Sie fordern den Untervermieter unter Setzung einer angemessenen Frist schriftlich auf, die Summe x für die Aufwendungen zu bezahlen. Die Aufwendungen müssen Sie aber auch beweisen können. Eine erhöhte Miete in der neuen Wohnung gehört nicht dazu.
4. War es rechtlich gesehen okay, uns so zu kündigen bzw. überhaupt?
Die Frist müssen Sie Ihrem Mietvertrag entnehmen. Grds. gilt die Kündigungsfrist bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten
5. Wie kann der Hauptmieter aus rechtlicher Sicht bestraft werden? Paragraphen?
Das Handeln des Untervermieters war zwar durchaus moralisch bedenklich aber leider strafrechtlich nicht relevant.
6. Wir haben die Kaution noch nicht erhalten, obwohl der Mietvertrag nicht mehr besteht, steht es uns dann nicht wenigstens zu die Kaution sofort in einem Betrag zu erhalten? Wir bekommen Sie auf 2 Teile aufgeteilt und scheinbar ohne Zinsen?
Der Untervermieter darf einen angemessenen Teil der Kaution bis zur Nebenkostenabrechnung behalten.
Der Vermieter ist verpflichtet die Kaution gesondert und unter üblichen Zinsen anzulegen. Da ich nicht weiß wann Sie die Kaution überwiesen haben, kann ich keine üblichen Zinsen für den Zeitpunkt bestimmen.
Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen