Wohnungsmieter zahlt grundsätzlich mit Verzug und kürzt Warmmiete
beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke / Göttingen
Die seit vielen Jahren in meiner vermieteten Wohnung wohnenden Mieter sind der Rubrik "Pöbel-Prekariat" zuzuordnen, machen permanet Probleme und werden in ihren Bemühungen, mich zu betrügen, von einer Mieterorganisation betreut. ... Nachdem ich mal wieder mit Einschreiben die Zahlungfrist angemahnt hatte, wird nunmehr am vierten Werktag bezahlt, man geht wohl davon aus, dass nicht etwa am dritten Werktag beim Vermieter vollständig gutgeschrieben sein muss, sondern meint, einen "Valutenduchschnitt" bilden zu können aufgrund der frühen Zahlung des Sozialamtes. ... Wenn der dritte Werktag verbindlich ist:Ist eine Abmahnung-unter Darstellung der Verzugszahlungen der z.B. letzten 12 Monate- überhaupt sinnvoll, wenn in den letzten drei Monaten immer am vierten Tag bezahlt wurde und würde dies bei Wiederholung auch eine Kündigung rechtfertigen oder wäre dies nach im Zweifelsfall Rechtssprechnung dem Vermieter zuzumuten?