Mietminderung bei Lastschrifteinzug lt. Mietvertrag
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Auf die Ankündigung im Juni 12 dass ich entsprechend die Miete ab Aug. 12 mindern würde, erfolgte keine Reaktion. 2. ... Der Vemieter teilte mir schriftlich und mündlich mit, dass ich dass nicht dürfe, schließlich sei Lastschrift-einzug im Mietvertrag vereinbart. ... Frage: da ich keinen Rechtsschutz oder eine andere Versicherung habe und natürlich Angst wg. der Kosten bei Klage/Verklagt-werden habe - was für Kosten könnten ggf. auf mich zukommen?