Um 2017 wurde diese Wohnung durch die Eigentümerin umfassend saniert und dabei Laminat eingebaut. ... im Hausflur stehend hört, vermeidbarer Küchenlärm (Topfklappern, Türenschlagen, unsinniges Abhämmern von Rührwerkzeugen auf Gefäßrändern o.ä.) andauerndes Möbelgeschiebe durch ständigen Umbau der Möbel bei Aufnahme von Gästen, Gequieke von Frauen, lautes Gelächter/Gejohle (teilweise wurde der Innenhof durch offene Fenster bis weit in die Nacht beschallt), Geklopfe/kleinere Tischlerarbeiten, vibrierendes Verschieben von Holztischen, harte Stöße, Klackern, Prellen von Gegenständen, die aufs Laminat fallen, manuelle Kaffeemühle in der Küche ohne dämmende Unterlage, lautes Öffnen und Schließen der Wohnungstür, quietschend (als Student ist man offenbar bereits damit überfordert, die mal zu ölen) zeitweilig diverse Musikinstrumente (Gitarre, zeitweise etwas Bongotrommel), die natürlich oberhalb der Zimmerlautstärke sind. ... Aus meiner Sicht gäbe es zwar eine relativ einfache Lösung des Problems ganz ohne Klagen, Gerichte und Anwälte-- im Sinne des zitierten BGH-Urteils: Die Vermieterin (oder halt ihr Sohn) kündigt die bestehenden Mieter, entfernt das Laminat, legt wieder Auslegware, achtet bei Neuvermietung darauf, dass auf die Problematik hingewiesen wird (dass der Mieter kapiert, was Körperschall ist und wie er sich ausbreitet), untersagt Hartboden künftig, und versucht alles rechtlich Mögliche, um künftig eine Teiluntervermietung zu verhindern.