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1.170 Ergebnisse für schaden sache

verspätete Wohnungsübergabe durch den Vermiter
vom 12.2.2008 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Mir ist natürlich massiver Schaden entstanden, so nahm ich im Vorfeld direkt nach Unterzeichnung des Mietvertrages 11 Tage Jahresurlaub um den Umzug in Ruhe zu gestalten. ... Außerdem habe ich meine bis dahin genutzen Wohnräume natülich beräumt, meine Sachen verpackt und auch einige Möbel ersteigert.
Sind die Klauseln zu Schönheitsreparaturen gültig oder nicht?
vom 24.6.2010 45 € Historischer Preis
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Ersatz des Fußbodenbelages bei übermäßigen Abnutzungserscheinungen, das Streichen der Heizkörper einschließlich der Heizrohre, der Innetüren sowie der Fenster und außentüren von innen und die Beseitigung kleinerer Schäden, die ein Schönheitsreparaturen ausführender Handwerker üblicherweise mit ausführt. ... War eine Anfangsrenovierung der Wohnung nicht nötig, so gilt folgendes: a) der Mieter verpflichtet sich, die Schönheitsreparaturen -, um nachhaltige Schäden an der Substanz der Mieträume zu vermeiden oder zu beseitigen - ansonsten spätestens unter Maßgabe der in § 10 Abs. 2 genannten Fristen, sach- und fachgerecht auszuführen bzw. von einem Fachhandwerker ausführen zu lassen. ... Der Mieter erstattet dem Vermieter alle mittelbaren und unmittelbaren Schäden, die sich daraus ergeben, daß der Mieter die Schönheitsreparaturen nicht fristgemäß ausführte und der Nachmieter z.B. nicht rechtzeitig einziehen konnte (also alle Folgeschäden)."
Ersatz der vom Schimmel befallenen Möbel?
vom 26.7.2009 35 € Historischer Preis
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Ich wohne in einer ca. 50 qm grossen Souterrain-Wohnung in der ich Anfang des Monats Schimmel bemerkt habe. Dieser hat sich sehr schnell ausgebreitet und die Vermieterin wurde von mir umgehend informiert. Ein von der Vermieterin bestellter Handwerker stellte fest, dass durch die hohen Niederschläge der Estrich mit Feuchtigkeit vollgesogen ist und beim Lüften die warme auf die kalte Luft traf und sich somit die Feuchtigkeit in der Wohnung ausbreitete.
Mietminderung - Mängelbeseitigung nach Einzug
vom 27.2.2014 51 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sachverhalt: Ich habe am 3.12.2013 einen Mietvertrag über eine 4-Zimmer Wohnung unterzeichnet mit Mietbeginn zum 1.1.2014. Die Wohnung befindet sich in einem sanierten Altbau, im Erdgeschoß. Bereits bei Vertragsunterzeichnung und auch bei Wohnungsübergabe am 16.12.2013 habe ich auf einige Mängel (u.a. stark verzogene Wohnungseingangstür mit fehlender Glasscheibe, fehlende Küchentür) hingewiesen.
Rücktritt vor Einzug in Mietwohnung
vom 16.10.2022 für 55 €
beantwortet von Rechtsanwältin
Bevor wir zurücktreten, hätten wir gern folgende Fragen beantwortet: Was müssen wir tun, um rechtlich korrekt aus der "Sache" heraus zu kommen und uns selbst nicht in noch größeren Schaden manövrieren? ... (Natürlich möchten wir für den tatsächlich entstandenen Schaden aufkommen.)
Neubau ETW-Garten (SNR) kleiner als vereinbart
vom 13.11.2007 35 € Historischer Preis
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Hallo, wir haben uns eine ETW direkt vom Bauträger mit alleinigem Sondernutzungsrecht an einer von mehreren Gartenflächen gekauft. Diese Gartenfläche, wie sie uns im Freiflächenplan (inkl. Angabe der qm) dargestellt wurde, war Hauptgrund für die Entscheidung zum Kauf dieser Wohnung.
Berechnung Schadenersatz bei Wohnungsübergabe
vom 27.1.2009 60 € Historischer Preis
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T. schlimm gehaust und wir möchten gerne wenigstens unsere großen Schäden ersetzt haben und möchten daher ihre Hilfe erbitten bzgl. der Kostenfestsetzung der Schadensgegenstände. ... Folgende Schäden wurden von allen 3 Beteiligten bestätigt: 4 Innenrollos Stoff, Sondermaße, ca. 20 Jahre alt, vorher völlig funktionsfähig im Wohnzimmer - 3 davon nicht mehr funktionsfähig, nicht mehr zu reparieren - alle passen zusammen, daher 4 - es wurde besprochen dass die Rollos ersetzt werden müssen - wir sind nicht daran interessiert neue Rollos anzubringen, da wir im September neue Fenster einbauen lassen wollen, möchten aber finanzielle Entschädigung - wie können wir den Betrag berechnen?
Schönheitsreparaturen - Klauseln unwirksam?
vom 28.5.2009 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sofern erforderlich, ist der Boden bei Auszug mieterseits wieder sach- und fachgerecht anzuschleifen und neu zu versiegeln. Schönheitsreparaturen sind mieterseits den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend ebenfalls sach- und fachgerecht, letztere demgemäss alle fünf Jahre, spätestens jedoch vor Auszug durchzuführen. ... Bauschäden oder Schäden, die der Vermieter zu verantworten hat, sind hiervon ausgenommen."