Mietrecht/Akute Gefährdung nach Kabelbrandt
vom 26.10.2023
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Auf eigene Veranlassung durch mich, den Mieter, kam noch am 26.10.2023 ein Elektriker der Firma Zorn in die Mietwohnung zur Begutachtung, Einschätzung und Behebung des Schadens, als auch zur Einschätzung der Gefahrenlage vor Ort. ... Eine sichere und zeitgemäße Nutzung der Wohnung ist nicht gegeben. ... Ferner hat der Vermieter angekündigt, dass die entstehenden Kosten und die Rechnung des Fachhandwerkerbetriebs geprüft werden muss, ob diese so gerechtfertigt sind, wer die Rechnung zu tragen hat und wer für die Entstehung des Schadens überhaupt haftbar zu machen ist.