Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich würde Ihnen anraten, die Miete ab sofort um einen höheren Betrag als nur 75% zu mindern. Zwar können Sie mit dem Ölradiator ein Zimmer (bedingt) heizen, allerdings ist es Ihnen nicht möglich, Warmwasser bei Bedarf zu entnehmen. Dies hebt insgesamt die Bewohnbarkeit der Wohnung vollständig auf.
Zudem möchte ich Ihnen dringend anraten, bei Erhalt der Nebenkostenrechnung zu prüfen, ob Ihnen die Grundkosten für die Heizungsanlage in Rechnung gestellt worden sind.
Zu Ihrer ursprünglichen Frage:
Eine Ersatzwohnung muss der Vermieter Ihnen nicht zur Verfügung stellen, siehe Landgericht Düsseldorf DWW 1996 282. Auch müssen Sie eine Ersatzwohnung nicht akzeptieren.
Die Hotelkosten müssten Sie zunächst selbst zahlen und dann Ihren Vermieter auffordern, die Ihnen entstandenen Kosten Ihnen zu ersetzen. Sollten Ihnen nachweisbar keine Mittel zur Verfügung stehen, die Hotelkosten vorzustrecken, würde auch die Aufnahme eines Kredits in Betracht kommen. Die Kreditzinsen müsste dann auch Ihr Vermieter zahlen.
Steht Ihnen die Möglichkeit offen, eine andere Wohnung kurzfristig mieten zu können (was aufgrund der aktuellen Lage auf dem Wohnmarkt schwierig sein dürfte), muss der Vermieter Ihnen die evtl. entstehenden Mehrkosten für die Miete zahlen. Dies gilt nur bis zu der Dauer, an dem Ihr Vermieter das Mietverhältnis kündigen könnte.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Ümit Yildirim, LL.M.
Antwort
vonRechtsanwalt Ümit Yildirim, LL.M.
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