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2.902 Ergebnisse für nutzung frage

Formal und Inhaltlich
vom 26.9.2009 20 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Anwälte, wäre die Abrechnung mit einem falschen Abrechnungszeitraum, also beispielsweise vom 1.04 bis heute oder vom 16.03 bis heute inhaltlich oder formal falsch ? Wenn man also zu früh abrechnen würde, wäre dies ein inhalrtlicher Fehler, also wie bei falschen Zahlen oder ein formaler, wie beispielsweise nicht genügende Angaben bei VerteilungsschlüsseL ?
Wohngeld
vom 20.3.2020 für 52 €
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Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Bitte um Überprüfung des Bescheides zum Wohngeld auf seine Rechtmäßigkeit. Der Antrag wurde abgelehnt. Mir ist aufgefallen das die Miete mit 461,00 Euro im Monat zu niedrig angerechnet wurde.
Überprüfung des Kaufvertragsentwurfs für Wohnungseigentum.
vom 19.9.2013 120 € Historischer Preis
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(der Aufzug trifft uns nicht so - werden 1 ETW haben) Und 3 genauen Fragen: 1. ... Seine Frage, ob eine Vorbefassung im Sinne der Vorschrift vorliege, wurde von den Erschienenen verneint. ... Zu diesem Zeitpunkt gehen auch Gefahr, Lasten und Nutzungen einschließlich Verkehrssicherungs- und Schneebeseitigungspflicht am Kaufgegenstand auf den Käufer über.
Mieterhöhung und Kündigung - Rückgabe der Mietsache
vom 24.8.2012 60 € Historischer Preis
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Nun noch meine andere Frage: Wir hatten ohnehin vor, die Wohnung im nächsten Monat zum 31.12.2012 zu kündigen, da wir uns ein Haus gekauft haben und dieses im Dezember beziehen werden. ... Nun meine Frage: Ist dieser Passus nach dem heutigen Stand noch rechtens? ... Die Auslegware war billige Baumarkt-Auslegware für 5 €/m², dementsprechend abgelaufen sieht sie nach fast 7 Jahren Nutzung durch uns aus.
2 hauptmieter - einer zieht aus
vom 18.9.2009 40 € Historischer Preis
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guten tag, ich habe folgendes problem: mein mitbewohner und ich sind vor etwa einem jahr zusammen gezogen, stehen beide als hauptmieter im vertrag. da es mit ihm jedoch zu persönlichen zerwürfnissen kam, beschlossen wir dass ich aus der wohnung ausziehe. da wir nun beide hauptmieter sind kann der vertrag nicht teilweise, sondern nur gemeinschaftlich gekündigt werden. weil mein mitbewohner aber weiterhin in der wohnung bleiben möchte kam dies nicht in frage - die schwierigkeit ist nämlich dass mein vermieter keine wg mehr möchte und mein mitbewohner die wohnung alleine gar nicht bezahlen kann, da er von hartz 4 lebt. die wahrscheinlichkeit dass mein vermieter mit dem mitbewohner einen neuen vertrag macht ist daher verschwindend gering. einen untermieter als alternative erlaubt mein vermieter ebenfalls nicht (obwohl er dies meines wissens eigentlich nicht verweigern darf). er meinte aber nun dass ich ihm einfach einen stichtag nennen solle ab dem ich nicht mehr in der wohnung bin, und der alte vetrag würde einfach mit meinem mitbewohner weiterlaufen. dies habe ich auch getan, und den vermieter gebeten mir schriftlich zu bestätigen, dass ich ab diesem zeitpunkt aus dem vertrag entlassen bin und mein mitbewohner der volle hauptmieter ist. eine solche bestätigung verweigert er allerdings. ich befürchte der vermieter hat mich mit seinem "angebot" irregeführt, da er mich nicht darauf hingewiesen hat dass ich nach wie vor rechtlich verpflichtet bin für die miete aufzukommen, solange mein name im vertrag steht. was soll ich jetzt tun -denn ich habe bereits einen neuen mietvertrag unterzeichnet und befürchte dass ich trotzdem noch für die alte wohnung bezahlen muss, da ich mir nicht vorstellen kann dass mein mitbewohner die komplette miete alleine bezahlt. die einzige möglichkeit die ich mir noch vorstellen kann ist dass mein mitbewohner mir schriftlich bestätigt dass er alleine für die miete haftet. aber wäre eine solche vereinbarung rechtsgültig bzw kann mich der vermieter dann nicht mehr belangen?
Hausverkauf - Schimmelbefall, Feuchtigkeit
vom 11.10.2005 75 € Historischer Preis
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Der Käufer hat das Kaufobjekt besichtigt, er kauft es im gegenwärtigen altersbedingtem Zustand, wobei es sich jedoch für die gewöhnliche Nutzung eignen muss. ... Nun meine Frage, ich habe zwar einen Anwalt eingeschaltet, aber möchte doch von mehreren Seiten Rat hinzuziehen.
Zahnarztpraxismietvertrag
vom 4.11.2010 20 € Historischer Preis
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Eine Frage noch vorab: Ist es sinnvoll die Vertragsbezeichnung als Mietvertrag oder besser als Pachtvertrag laufen zu lassen? ... Die Einrichtung eines Praxislabors ist gestattet. (2) Der Vermieter bestätigt, dass die baurechtlichen Genehmigungen zum Betrieb einer Zahnarztpraxis in dem in § 1 beschriebenen Mietobjekt vorliegen. (3) Eine von Absatz 1 abweichende Nutzung des Mietobjekts ist der Mieterin nur nach vorheriger schriftlicher Erlaubnis durch den Vermieter gestattet. § 3 Mietbeginn, Mietdauer (1) Das Mietverhältnis wird zunächst für die Dauer von 10 Jahren abgeschlossen. ... Der Mieterin ist deren Nutzung im Rahmen des in § 2 bezeichneten Mietzweckes für die Dauer der Mietzeit ohne die Verpflichtung zur Leistung eines zusätzlichen Entgeltes gestattet. (3) Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die Mieträume für die Benutzung als Zahnarztpraxis allein nach Maßgabe dieses Vertrages herzurichten sind.
Mietrecht - Untermietvertrag - Renovierung
vom 15.3.2013 35 € Historischer Preis
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Folgende Probleme ergeben sich: -am Haus sind im Laufe der Jahre vielfache Beschädigungen angefallen sind (verzogene Fensterrahmen, defekte Türblätter und Rahmen, Bodenbelag in der Werkstatt löchrig bzw. wellig durch Nässe, usw.) diese jedoch nicht ausschließlich durch uns, sondern auch durch die vorhergegangenen Jugendhilfemaßnahmen verursacht worden -zudem denkt die neue Besitzerin, dass das Haus auf Kosten des Jugendhilfeträgers renoviert und hergerichtet werden muss/soll; (da sie selber einziehen will, würde sie sich sozusagen das Haus bezugsfertig von uns herrichten lassen) -diese Kosten wird wiederum der Träger versuchen auf uns abzuwälzen -es bestehen keine schriftlichen Aufzeichnungen über den Zustand des Hauses vor 17 Jahren oder dazwischen und keine Übergabeprotokolle - Meine Frage: a)In welchem Umfang darf die Vermieterin Renovierungsarbeiten, bzw.