Lärmschutz vor verwendeter (Scheuersaugmaschine) im privaten Wohnbereich
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Saeger / Bonn
Aufgrund der dauerhaften Lärmstörung habe ich diesbezüglich die Hausverwaltung angeschrieben mit der Bitte mir folgende Fragen zu beantworten: 1.Auf welcher Bedarfsgrundlage erfolgte die neue Planung des Reinigungsintervalls? ... Diese Fragen blieben mir gegenüber unbeantwortet und erst auf nachdrückliche Eskalation und der Ankündigung zivilrechtlicher Schritte einzuleiten, bekam ich im Ergebnis von der Hausverwaltung die Antwort das die Eigentümergemeinschaft eine derartige Reinigung wünscht und ich mich als (kleiner) Mieter nicht so anstellen soll, da ich ja zumindest in dessen Wahrnehmung der Einzige bin der sich über den Lärm beschwert. Auf meine Fragen wurde in keiner Art und Weise mit einer sachlichen Antwort eingegangen.