Ich habe den Hausmeister um Rat gebeten und dieser kam mit einem Handwerker um mehrere Wohnungen im Haus zu begutachten, da es wohl nicht nur in meiner Wohnung auftrat. ... Räumen während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück, so zahlt er Mieter 1/6 der Kosten auf Grund diesen Kostenvoranschlages an den Vermieter, liegen sie länger als 2 Jahre zurück 2/6, länger als 3 Jahre 3/6, länger als 4 Jahre 4/6, länger als 5 Jahre 5/6 der ausgewiesenen Kosten. ... Lackierarbeiten) während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück, so zahlt der Mieter 1/7 der Kosten auf Grund der dieses Kostenvoranschlages an den Vermieter, liegen sie länger als 2 Jahre zurück 2/7, länger als 3 Jahre 3/7, länger als 4 Jahre 4/7, länger als 5 Jahre 5/7, länger als 6 Jahre 6/7 der ausgewiesenen Kosten 2c) Der Mieter ist berechtigt, die Zahlungen der Abnutzungsentschädigung durch fachgerechte Vornahme der Arbeiten abzuwenden. 3) Lässt der Zustand der Wohnung eine Verlängerung der in Ziff. 1b) und Ziff. 2b) vereinbarten Fristen zu oder erfordert der Grad der Abnutzung eine Verkürzung, so ist der Vermieter auf Anforderung durch den Mieter verpflichtet, im anderen Fall der Vermieter aber berechtigt, nach billigem Ermessen die Fristen des Planes auch bezüglich einzelner Schönheitsreparaturen zu verlängern oder zu verkürzen.