Sehr geehrte Damen und Herren, Folgender Sachverhalt zum Thema Mietrecht: Mein Vermieter hat mir unter Einhaltung einer 6 monatigen Kündigungsfrist (ich wohnte etwas mehr als 5 Jahre in der Wohnung) Aufgrund eines geplanten Verkaufs der Wohnung zum 31.03.2008 gekündigt. Ich weiß inzwischen, dass diese Kündigung aufgrund des geplanten Verkaufs rechtlich nicht wirksam war, aber da ich meinem Vermieter auch keinen Streß verursachen wollte, habe ich mich nach einer neuen Wohnung umgesehen und im November 07 meinen neuen Mietvertrag zum 1. ... Maklergebühren für die neue Wohnung, Umzugskosten, Malerkosten in der alten Wohnung, etc) fordern, da er die Wohnung nun ja doch nicht nur verkaufen will (Grund für seine und meine anschließende Kündigung) sondern auch mit besagter Mieterhöhung weitervermietet und hätte ich die Miete in der alten Wohnung grundsätzlich nur bis Ende Januar 08 bezahlen müssen?