Haftung für im Übergabeprotokoll vermerkte Schäden
vom 2.4.2008
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes / Ennepetal
Guten Tag, bei meiner Wohnungsübergabe wurde ein Übergabeprotokoll seitens Vermieter/Hauseigentümer erstellt - zahle nun seit 11 Jahren Miete für die damals neue Wohnung: dazu 5 kurze Fragen 1.) im Protokoll wurde festgehalten das ein Fenster beschädigt ist (der Schaden ist durch eine Kerzeflamme entstanden, in der Mitte des Kunststoffensters ist eine ca 2-3 cm lange Brandmarke zu sehen - Fenster ansonsten voll funktionsfähig) Welche Kosten habe ich zu tragen? ... Kann der Vermieter die Wanne austauschen lassen? ... Kann der Vermieter das Tor austauschen lassen?