Sehr geehrter Fragesteller,
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Wenn die Aussage im Mietvertrag zutrifft, dass Sie die Wohnung in renovierten Zustand übernommen haben, dann müssen Sie bei Rückgabe der Wohnung diese auch gereinigt und renoviert übergeben.
Dazu genügt es, wenn Sie die Wohnung in neutralen Farben streichen und diese besenrein übergeben. Die Formulierung "Rauchfaser, Weiss, Laminat" bezieht sich auf den Zustand bei der Übergabe an Sie, nicht auf die durch Sie durchzuführenden Renovierungsarbeiten.
Bezüglich der Schönheitsreparaturen halte ich die Klausel grundsätzlich für wirksam. Insoweit wäre eben die Frage, ob Sie die darin genannten Gegenstände mehr als üblich abgenutzt haben. Da es keine festen Fristen gibt, können diese Arbeiten aber durch den Vertrag wirksam auf Sie abgewälzt werden. Die Arbeiten müssen auch durchaus fachgerecht durchgeführt werden, die verwendete Formulierung scheint mir aber in Ihrem Fall auch einfach nur sehr merkwürdig verwendet zu sein, das bedeutet nach meiner Einschätzung auch nichts anderes als fachgerecht.
Falls Sie bezüglich der Schönheitsreparaturen bestimmte Arbeiten vermeiden wollen oder nicht für erforderlich halten, würde ich Ihnen empfehlen das vorher mit dem Vermieter abzustimmen. Nach den übersandten Passagen des Vertrages und ihren sonstigen Angaben scheinen mir die Böden und Wände jedenfalls nicht besonders problematisch zu sein, da wohl weder Holz noch Teppich vorhanden ist.
Bezüglich der Türen, Fenster und Heizkörper kann ich nicht einschätzen, ob derartige Arbeiten in Ihrer Wohnung überhaupt in Frage kämen. Moderne Fenster und Heizkörper müssen üblicherweise nicht gestrichen werden, Türen häufig auch nicht.
Falls es insoweit bei Ihnen Zweifel gibt würde ich empfehlen das im Besten Fall mit Ihrem Vermieter vorab zu klären, damit nicht im Nachgang Streit entsteht.
Ansonsten müssen Sie aber grundsätzlich nur neutral streichen, Dübellöcher stopfen und die Wohnung besenrein übergeben.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Sonja Stadler
Wichlinghauser Markt 5
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