Mahnverfahren wegen Kautionsrückzahlung
vom 21.2.2007
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren, der bisherige Sachverhalt lautet wie folgt: - Kündigung eines 13-jährigen Mietverhältnisses ist fristgerecht erfolgt - Nach Einsichtnahme des Mietvertrags durch einen Rechtsanwalt erhielten wir die Aussage, dass aufgrund der starren Fristenregelung bei Auszug keine Schönheitsreparaturen durchzuführen sind. - Wohnungsübergabeprotokoll wurde aufgrund überzogener Forderungen seitens des Vermieters von keiner Partei unterzeichnet. ... mit der Aufforderung um Begleichung. - Letzte schriftliche Aufforderung zur Herausgabe der Mietkaution mit Stichtag. - Nach Ablauf der Frist (vormittags) Einleitung eines Mahnverfahrens beim Amtsgericht über die volle Kautionssumme.