"Erbetene" Schneeräumpflicht, ohne vertragliche Pflichten - problematisch ?
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Was die Sache insgesamt nicht einfacher macht. Sollte nun auf womöglich dann nichtgeräumten Innenhof-Flächen jemand zu Sturze bzw. konkret zu Schaden kommen, oder ein anders Fahrzeug beschädigt werden (mal unabhängig ob Besucher oder eigene Bewohner der Wohnanlage) wer stünde dann in der Verursacher- und Haftungspflicht ?