Kuendigung einer Mietwohnung vor Einzug
vom 3.6.2014
53 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Raphael Fork / Dortmund
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe Mitte April einen Mietvertag mit Mietbegin 01.07.2014 unterschrieben.Im Mietvertrag steht eine Klausel die besagt, dass eine Kuendigung vor Einzug ausgeschlossen ist. ... Mir voellig unverstaendlich, da es sich um eine sehr begehrte Wohnung handelt und es sicherlich nicht schwer sein duerfte einen geeigneten Mieter auszuwaehlen.Ist es korrekt das der Vermieter meine bereits telefonische und gemailte Kuendigung so ignoriert und unklar ist mir auch, ob ich die Kaution trotz Nichteinzuges bezahlen muss?