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404 Ergebnisse für küche tapete

Renovierung des ganzen Hauses bei Auszug?
vom 17.6.2007 20 € Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
Der übliche Turnus für die Durchführung der Schönheitsreparaturen beträgt bei Küchen, Duschen und Bädern etwa 3 Jahre, bei Wohnzimmern etwa 4 bis 5 Jahre, bei Schlafzimmern 5 bis 6 Jahre. ... Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter unbeschadet §7 Abs. 1 verpflichtet, die Tapeten zu entfernen, Teppichböden sind zu reinigen." per Schreibmaschine ergänzt : siehe Anlage zum Mietvertrag In der genannten Anlage heisst es : "Unabhängig von der Dauer der Mietzeit ist bei Beendigung des Mietverhältnisses die Mietpartei unwiderruflich verpflichtet, alle Schönheitsreparaturen fachmännisch durchzuführen und das gesamte Haus einschließlich Keller und Garage neu renoviert zu übergeben."
Mietvertag
vom 18.9.2012 51 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Hierzu gehören nur das Tapezieren (gegebenenfallsauch das Entfernen alter Tapeten) und Anstreichen bzw Kalken von Wänden und Decken, der Anstrich von Fußböden und Leisten, der Innenanstrich von Türen und Fenster sowie das Lackieren aller Heizkörper und Heizungsrohre. Entsprechend dem folgenden Fristplan, gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses an: Küche,Bäder und Duschen im Allgemeinen alle 3Jahre Wohn- und Schlafräume,Flure,Dielen und Toiletten im Allgemeinen alle 5Jahre andere Räume und Lackanstriche im Allgemeinen alle 7Jahre Wir sind im März letzten Jahres eingezogen und haben das renovieren übernommen.
Starre Fristen oder nicht?
vom 29.1.2006 20 € Historischer Preis
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Es gehören zu den Schönheitsreparaturen: Das Entfernen alter Tapeten, Tapzieren und Anstreichen der Wände und Decken innerhalb der Wohnung, das Streichen der Heizkörper und Heizrohre sowie anderer Versorgungsleitungen, der Innentüren, der Fenster und Aussentüren von innen sowie der übrigen Holzteile, bei übermäßigen Abnutzungsspuren das Abziehen bzw. ... Diese Schönheitsreparaturen hat der Mieter während der Vertragszeit nach Ablauf folgender Zeitspannen seit Beginn des Mietverhältnisses bzw. seit der letzten Durchführung ausführen zu lassen: in Küche, Bad bzw.
Rueckforderung der Mietminderung durch Vermieter moeglich?
vom 27.8.2007 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Anfang des folgenden Jahres tritt Schimmelbildung in dieser Wohnung in nicht unerheblichen Masse (Kueche, Arbeitszimmer, Wohzimmer,Bad) auf. ... Ist es rechtens das A auch ueber die Sommermonate in denen die Schimmelbildung nicht auf der Tapete ersichtlich, aber mit Sicherheit noch im Mauerbau vorhanden ist die Mietminderung weiterhin durchsetzt?
Renovierung bei Auszug sowie Schönheitsreparaturen
vom 24.1.2012 25 € Historischer Preis
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. § 7 Schönheitsreparaturen 1) Die Schönheitsreparaturen während der Mietdauer übernimmt der Mieter auf eigene Kosten. 2) Zu denSchönheitsreparaturen gehört das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, Heizkörper und Heizrohre, der Innentüren, Fenster und Außentüren von innen. 3) Die Schönheitsreparaturen sind in Küchen, Bädern oder Duschen alle 3 Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten nach 5 Jahren und in allen sonstigen Nebenräumen nach 7 Jahren durchzuführen. ... Im Falle einer erforderlichen Neutapezierung kann der Vermieter verlangen, dass alte Tapeten entfernt werden. § 16 Beendigung des Mietvertrags 1) Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind die Mieträume vollständig geräumt und sauber zurückzugeben. --------------------- Ist §7 aufgrund der starren Fristen überhaupt wirksam?
Schönheitsreparaturen bei Auszug - in welchem Umfang?
vom 21.1.2008 40 € Historischer Preis
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Als angemessene Zeit- abstände der Schönheitsreparaturen gelten: - für Küchen/Kochnischen, Bäder/Duschen und WC alle 3 Jahre; - für Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen alle 5 Jahre; 4. ... Die Tapeten wurden bislang weder gestrichen noch ausgetauscht; sie weisen lediglich Kratzspuren durch meine drei Katzen auf. Nun hat mich mein Vermieter aufgefordert, zu tapezieren, weil die Katzen die Tapeten doch arg zerstört hätten.
höherwertigere Renovierung als vertraglich geregelt - ist die Zustimmung notwendig?
vom 3.11.2020 für 76 €
Ich Zuge einer Renovierung will ich nun im Schlafzimmer die Tapeten herunter nehmen, die Wände grundieren und mit einer Silikatfarbe streichen. ... Daher wollte ich mich bei der Verwaltung rückversichern und darum bitten, bei Auszug den gewollten Endzustand nicht wieder rückgängig und Tapete an die Wand bringen zu müssen. ... Im Falle einer erforderlichen Neutapezierung kann der Vermieter verlangen, dass alte Tapeten entfernt werden. (4) Zyklen der Schönheitsreparaturen während der Mietzeit: Die Schönheitsreparaturen sind, soweit erforderlich beziehungsweise durch den Abnutzungsgrad geboten ist, in Küchen, Bädern oder Duschen und Toiletten alle 3 Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren und Dielen nach 5 Jahren und in allen sonstigen Nebenräumen nach 7 Jahren durchzuführen.
Renovierung bei Auszug und Beseitigung von Schimmel?
vom 10.2.2010 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ich habe, weil ich gerne etwas Farben an der Wand hätte, selbst beim Einzug gestrichen, was mit dem Vermieter auch so vereinbart war: Bad ist weiß, Schlafzimmer sehr helles Hellblau, Wohnzimmer und Flur zartes gelb, Küche hellgrün. ... Im Dezember 2009 habe ich den Vermieter angezeigt, dass der Schimmel wieder da ist und auch die Tapeten, direkt beim Fenster, befallen hat. ... Mittlerweile habe ich den Teil mit der verschimmelte Tapete in der Küche entfernt aber nicht übertapeziert, weil das echt schlimm aussah und sicher auch gesundheitsgefährend ist.Vorher habe ich alles per Foto dokumentiert.
kündigung eines befristeten Mietvertrages
vom 1.11.2005 15 € Historischer Preis
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hallo, ich bin mieterin eines hauses mit einem auf 3 jahre befristetem mietvertrag, der am 11.08.04 unterzeichnet wurde. als begründung der befristung hat der vermieter angegeben, nach 3 jahren das haus umzubauen und zu modernisieren. aktuell ist es so, dass das haus feucht zu sein scheint. unlängst löst sich die farbe von der tapete und das sowohl an aussenwänden wie auch innenwänden.
Vollständige Renovierung nach 14 Monaten Mietzeit?
vom 18.8.2012 60 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Im Allgemeinen werden die Schönheitsreparaturen in den Mieträumen in folgenden Zeitabständen erforderlich sein: - in Küche, Bade- und Duschräumen - alle 4 Jahre; - in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten - alle 6 Jahre; - in sonstigen Nebenräumen - alle 8 Jahre. ... Sind bei Beendigung des Mietverhältnisses in einzelnen oder sämtlichen Mieträumen die Schönheitsreparaturen nach § 10 Ziff. 2 noch nicht fällig, ist der Mieter verpflichtet, die hierfür entstehenden Renovierungskosten unter Berücksichtigung des tatsächlichen Abnutzungsgrades auf der Grundlage des Kostenvoranschlages einer Fachfirma zeitanteilig gemäß nachfolgenden Regelungen zu tragen: Liegt der Beginn des Mietverhältnisses bzw. liegt der Zeitpunkt der letzten SChönheitsreparaturen während der Mietzeit - ausgehend von der Regelung des § 10 Zift. 2 dieses Vertrages - für Küchen, Bad und Duschräume: länger als 1 Jahr zurück = in der Regel ein Vi ertel der Kosten des Voranschlages länger als 2 Jahre zurück = in der Regel zwei Viertel der Kosten des Voranschlages länger als 3 Jahre zurück = in der Regel drei Viertel der Kosten des Voranschlages für Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten: länger als 1 Jahr zurück = in der Regel ein Sechstel der Kosten des Voranschlages länger als 2 Jahre zurück = in der Regel zwei Sechstel der Kosten des Voranschlages länger als 3 Jahre zurück = in der Regel drei Sechstel der Kosten des Voranschlages länger als 4 Jahre zu rück = in der Regel vier Sechstel der Kosten des Voranschlages länger als 5 Jahre zu rück = in der Regel fünf Sechstel der Kosten des Voranschlages für sonstige (Neben)räume: länger als 1 Jahr zurück = in der Regel ein Achtel der Kosten des Voranschlages länger als 2 Jahre zurück = in der Regel zwei Achtel der Kosten des Voranschlages länger als 3 Jahre zurück = in der Regel drei Achtel der Kosten des Voranschlages länger als 4 Jahre zurück = in der Regel vier Achtel der Kosten des Voranschlages länger als 5 Jahre zurück = in der Regel fünf Achtel der Kosten des Voranschlages länger als 6 Jahre zurück = in der Regel sechs Achtel der Kosten des Voranschlages länger als 7 Jahre zurück = in der Regel sieben Achtel der Kosten des Voranschlages Der Mieter ist jedoch berechtigt, statt dieser quotenmäßigen Kostenbeteiligung die noch nicht fälligen Schönheitsreparaturen selbst sach- und fachgerecht bis zum Ende der Mietzeit auszuführen.
Schönheitsreparaturen in welchem Umfang?
vom 3.5.2020 für 65 €
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Dann ist der Vormieter eingezogen und nach seinem Auszug hab ich unrenoviert übernommen (Scheuerleisten fehlen,generell fehlt fast überall der Randabschlußaußer in Küche und Bad, Tapete löst sich wegen schlechter Verklebung und die Schäden des Vormieters hab ich auch mit übernommen) Hier nun mein Mietvertragsauszug mit der Klausel: "§7 Schönheitsreparaturen: Während der Mietdauer übernimmt der Mieter die Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten. Es wird empfohlen, die Schönheitsreparaturen in folgenden Zeitabständen, ab Beginn des Mietverhältnisses bzw. dem Zeitpunkt, an dem von dem Mieter Schönheitsreparaturen fachgerecht vorgenommen worden sind, auszuführen: -alle drei Jahre: Küche, Bad, Dusche, Toilette; -alle fünf Jahre: sämtliche Wohn-, Ess- und Schlafräume, Flure; -alle sieben Jahre: sonstige Nebenräume Zu den Schönheitsreparaturen gehören insbesondere das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, die sachgemäße Pflege der Fußböden, das Streichen der Heizkörper einschließlich der Heizrohre, der Innentüren, sowie der Fenster und Außentüren von innen.
Individualvereinbarung Renovierungsarbeiten bei Auszug
vom 11.6.2010 40 € Historischer Preis
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In sämtlichen Räumen befindet sich antikes Eichenparkett (Ausnahmen: Küche. ... Mietsache wird bei Vertragsbeginn vollständig neu renoviert an Mieter übergeben (Tapete weiß gestrichen, Türen und Türzargen poliert, Parkett und Dielenboden neu abgeschliffen und versiegelt, Toilette und Waschbecken neu sowie die Armaturen, neues 5 Liter Untertischgerät für die Küche, Holzfenster neu gestrichen in Weiß.
Muss ich die Wohnung bei Auszug frisch renoviert übergeben oder kommt für mich in Frage die Rechtssp
vom 1.9.2007 20 € Historischer Preis
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Schönheitsreparaturen um fassen das Tapezieren(gegebenenfalls entfernen der alten Tapeten) Anstreichender Wändeund Decken, der Fußbödender Heizkörper und Rohre, der Innentüren sowie Fensterund Außentüren. ... Schönheitsreparaturen sind gerechnet vom Beginn des Mietverhältnissesan bzw. von letzten fachgerechtenDurchführung in folgenden Zeitabständen fällig: Wände Decken in: Küchen Bad und Duschräume alle 3 Jahre Wohn schlafräumen und Dielen Fluren und Toiletten 5 Jahre Sonstige Nebenräume alle 7 Jahre. Dann sind noch ein Fristenplan wenn die Zeit noch nicht abgelaufen ist geregelt Bad Küche Duschen nach ein Jahr zahlt der Mieter 33% und länger als zwei Jahre 66% der Kosten Wohn-Schalfräüme und Flur -Diele Toiletten länger als 1 Jahr 20% hat das recht dielänger als zwei Jahre 28% drei Jahre 42% 4 Jahre 56 % und so weiter.
Mietwohnung im eigenen Haus Kündigung Mieter gibt Schlüssel nur gegen Kaution zurüc
vom 9.5.2017 60 € Historischer Preis
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Außerdem war vereinbart, dass er die von ihm genutzte eingebaute Küche bei Auszug ausbaut. ... Am 6. 5. erhielt ich per whatsapp die Nachricht, dass er noch kommt, aber wir die Übergabe am nächsten WE machen müssten, er hätte heute keine Zeit und dann würde er auch die Küche rausholen. Als er da war, habe ich ihn auf schlecht gestrichene Teile der Tapete hingewiesen, er sagte, er mache das noch (bisher noch nicht erledigt).
Schönheitsreparaturen / Instandsetzung
vom 29.4.2010 35 € Historischer Preis
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Einige Zimmer (Wohnzimmer / Schlafzimmer und Küche) wurden zwischendurch noch einmal nachgestrichen. Im Arbeitszimmer sind einige Tapeten lose und im Bad hat die Holzdecke Wasserflecken bekommen. ... Die Schönheitsreparaturen umfassen sämtliche Anstriche sowie das tapezieren innerhalb der Wohnung und sind nach Ablauf folgender Zeiträume durchzuführen. - in den Küchen, in Bädern spätestens alle 3 Jahre - in Wohn- und Schlafräumen, Fluren spätestens alle 5 Jahre - sonstige Nebenräume alle 7 Jahre Abweichend von vorstehenden Fristen sind die Anstriche der Fenster einschl.
Müssen wir beim Auszug renovieren und wenn ja was genau???
vom 13.1.2015 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Als angemessene Zeitabstände der Schönheitsreparaturen gelten in der Regel für Küchen, Kochnischen, Bäder, Duschen und Toiletten 3 Jahre, für alle anderen Räume 5 Jahre. … Sind bei Ende des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen nach den vorstehenden Fristen noch nicht fällig, so hat der Mieter einen Kostenanteil von den Kosten zu tragen, die eine im Falle des vollen Fristablaufs bei Ende des Mietverhältnisses durchzuführende fachgerechte Schönheitsreparatur verursacht hätte. ... Wir haben Folgende Renovierungen durchgeführt: Flur vor 6 Monaten (weiß und hellblau) Küche vor 3 Jahren mit Tapete Wohnzimmer bei Einzug mit Fliestapete Kinderzimmer vor 5 Jahren (weiß und dezentrosa) 2 weitere Räume vor 6 Monaten weiß gestrichen neue Fußbodenbeläge in einigen Zimmern, jedoch ist in 2 Zimmern noch immer textiler Belag, der schon drin war, als wir eingezogen sind.
Schönheitsreparaturen im Mietvertrag - was ist zu tun?
vom 25.6.2016 40 € Historischer Preis
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Üblicherweise werden Schönheitsreparaturen erforderlich sein, wenn für die Nassräume (Küche, Bad, Dusch, WC, etc.) drei Jahre, für die Wohn- und Schlafräume, Flure und Dielen fünf Jahre und für alle anderen Nebenräume sieben Jahre seit Vertragsbeginn bzw. der letzten fachgerechten Herrichtung verstrichen sind. Hiervon ausgenommen ist das Streichen der Heizkörper und der Heizungsrohre sowie der Fußböden und des Holzwerks (Innentüren, Fenster und Außentüren von innen), das üblicherweise in Nassräumen (Küche, Bad, Dusche, WC, etc.) nach fünf Jahren, in den übrigen Räumen nach sieben Jahren erforderlich sein wird. ... Zu den Schönheitsreparaturen gehören u.a. das Entfernen alter Tapeten, das Tapezieren, Anstreichen und Kalken der Wände und Decken, Streichen der Fußböden, der Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen, seit jeweils die Streichfähigkeit gegeben ist.
Erst Feuchtsanierung, dann Wasserschaden
vom 25.4.2008 80 € Historischer Preis
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Dadurch waren zunächst drei von vier Zimmern sowie die Küche nur sehr eingeschränkt bzw. gar nicht nutzbar. ... Weiterhin hatten wir im Zuge der "Tapeten-inspektion" an der Decke oberhalb von Haustüre und Gästetoilette noch einen zweiten, älteren Feuchtigkeitsschaden entdeckt, den wir bei einer Wohnungsbegehung mit dem Schadensregulierer Ende September 2006 mündlich angezeigt haben. ... Der Garten war etwa ab Ende August wieder nutzbar, unsere Küche war im gesamten Zeitraum nur zur Hälfte aufgebaut.