Eigenbedarfskündigung nach Eigentümerwechsel
Eine befreundete Juristin meine, ich könnte auch, wenn tatsächlich beim Käufer Eigenbedarf und bei mir keine eindeutigen „Härtefaktoren" vorliegen, erst mal gegen die Kündigung Widerspruch einlegen, durch einen Rechtstreit würde ich noch mal ein bis zwei Jahre Zeit gewinnen (zusätzlich zu der Kündigungsfrist von 9 Monaten).