muss Teil der Heizkostenabrechnung aus 2008 bezahlt werden ?
In meinem Mietvertrag kann ich keine Festlegung von Abrechnungs- zeiträumen finden, die BK betreffende MV-Klauseln sind: 1. Es gilt eine monatliche Vorrauszahlung auf die jährlich abzurech- nenden Betriebskosten als vereinbart; der Vermieter erstellt einmal im Jahr eine Abrechnung. ... Zu den Betriebskosten zählen ...die Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage mit Kosten der verbrauchten Brennstoffe und Ihrer Lieferung.