Betriebskostenabrechnung: Hausmeisterkosten-Pauschale
beantwortet von
Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers / Bielefeld
Die Kosten für den Hausmeister wurden zudem pauschal, sprich ohne Aufschlüsselung, abgerechnet. ... Meine Frage ist nun: Ist es zulässig, dass die Kosten für den Hausmeister pauschal abgerechnet werden und dem Mieter daher nicht ersichtlich ist, für welche Arbeiten die Zahlungen anfallen? Oder kann man als Mieter verlangen, dass die Kosten aufgeschlüsselt werden?