Muß die Kündigung mittels eingeschriebenen Brief erfolgen und wenn ja, muß der Vermieter dann per Einschreiben neu kündigen, z.B. am 01.04.11 zum 30.06.11? Kann der Vermieter nach § 554 BGB außerordentlich kündigen und wenn ja, unter Einhaltung welcher konkreten Frist? ... Ich habe die Absicht, dem Vermieter umgehend mitzuteilen, daß ich gegen die Kündigung Widerspruch einlege und möchte meine Begründung anhand der Beantwortung meiner Fragen untermauern.