Sehr geehrte Damen und Herren, der Eigentümer E eines Mehrfamilienhauses mit 11 Wohnungen beabsichtigt, das Haus nach WEG aufzuteilen und zunächst die Dachgeschosswohnung an den Käufer K (meine Wenigkeit) zu verkaufen. ... K möchte das Dachgeschoss zu zwei kleinen Wohnungen umbauen, einer eigenen Wohnzwecken dienenden und einer zu vermietenden Wohnung, also das Sondereigentum nochmals teilen (was bei entsprechender Regelung in der Teilungserklärung m.E. problemlos möglich ist). ... Fläche) im Eigentum hält, hätte dieser wohl nach üblichen WEG Regelungen bei nicht Einstimmigkeit erfordernden Beschlüssen die Alleinentscheidungsbefugnis. 1.)