vorzeitige Kündigung eines Mietvertrages auf bestimmte Zeit
vom 15.12.2010
38 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Der Vertrag läuft auf bestimmte Dauer. ... Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, gilt das Mietverhältnis nicht als auf unbestimmte Dauer verlängert, auch wenn der Vermieter der weiteren Nutzung nicht widerspricht. ... Ich kann jedoch durch Zeugen nachweisen, daß in Gesprächen mit dem Mieter ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, daß ich die Wohnung nach der Befristung selbst nutzen werde.