§ 281 BGB / Entbehrlichkeit der Fristsetzung / nicht ausgef. Schönheitsreparaturen
vom 6.4.2006
20 €
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Im Rahmen einer Klage/Widerklage streiten Vermieter und Mieter um eine fristlose Kündigung wgn. ... (Hinweis: Die Klausel zu den Schönheitsreparaturen ist aufgrund der dort genannten starren Frist wohl unwirksam.) ... Aufgrund des laufenden Berufungsverfahrens, war die Kündigung zum Zeitpunkt der Wohnungsrückgabe streitig.