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Hausrecht bei Mietgemeinschaften

16. Februar 2023 12:27 |
Preis: 52,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,

ich habe eine Frage zu folgendem Szenario:

- Mietvertrag für eine Wohnung läuft auf 2 Personen, welche eine Beziehung führen.
- Paar trennt sich, Mietvertrag bleibt unverändert und beide Personen bleiben gemeinsam in der Wohnung.

Nun gibt sich immer wieder Streit und 1 der beiden Personen beruft sich auf das Hausrecht und will der anderen Person verbieten Besuch von Bekannten/Freunden/Familie zuempfangen. Geht das?

Weiter will 1 der beiden Personen ausziehen, die andere Person will aber nicht kündigen. Was kann die Person machen, welche ausziehen will? Änderung des Mietvertrag stimmt der Vermieter nicht zu.

Ich bedanke mich für eine Einschätzung der Rechtslage.

16. Februar 2023 | 13:56

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

Nein, der eine Mitmieter kann nicht dem anderen Mitmieter verbieten, Besuch zu empfangen. Das Hausrecht üben beide gemeinsam aus, und können Entscheidungen nur einstimmig fällen. Einen einklagbaren Anspruch auf Zustimmung zur Erteilung von Hausverbot gibt es auch nur bei zwingenden Gründen wie Gefahr von Straftaten, Bedrohung/Belästigung des Mitmieters o.ä.

Bei der Kündigung gibt es hingegen einen einklagbaren Anspruch auf Kündigung. Die kündigungswillige Person sollte dem Mitmieter eine Frist (14 Tage) zur Zustimmung zur Kündigung setzen, und dann Klage beim örtlichen Amtsgericht erheben. Da das komplizierter ist, als es klingt, sollte frühzeitig ein Anwalt eingeschaltet werden.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt


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