Ist mein Mieter zu Schönheitsreparaturen verpflichtet?
vom 14.7.2008
25 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Zu den Schönheitsreparaturen gehören im wesentlichen: Das Entfernen alter Tapeten, das Tapezieren und Anstreichen der Wände und Decken innerhalb der Wohnung bzw. des Hauses, das Streichen der Fußböden, der Heizkörper, der Heizrohre und anderer Versorgungsleitungen, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen, das Abziehen bzw. ... Die Mieträume sind dem Vermieter sorgfältig gereinigt zu übergeben. 5. ... Gegenstände, die der Mieter bei der Räumung zurückgelassen hat, darf der Vermieter beseitigen, wenn sich der Mieter mit seiner Räumungsverpflichtung in Verzug befindet und der Vermieter ihn zur Abholung innerhalb angemessener Frist aufgefordert sowie die Beseitigung angedroht hat