Guten Tag, Im Mai ist nach ca. 12 Jahren problemloser Mietzeit meine Mieterin gestorben.Die Tochter informierte mich und bestand auf sofortiger Kündigung. Sie hätte kein Erbe zu erwarten, daher "könne" sie auch nicht die fristgerechte (3 Monate) Kündigung einhalten. ... Meine Frage nun: Ist die Tochter wirklich nicht verpflichtet, die 3 Monatskaltmieten bis zur ordentlichen Kündigung wie auch die entstandenen NK komplett zu bezahlen?