Schönheitsreparaturen: Klauseln wirksam oder unwirksam?
vom 11.11.2013
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle / Aachen
Wird nach Ablauf der Mietzeit der Gebrauch der Sache vom Mieter fortgesetzt, ohne dass der Vermieter dieser weiteren Nutzung ausdrücklich widerspricht, so verlängert sich das Mietverhältnis nicht. § 545 BGB findet keine Anwendung. § 25 Personenmehrheit als Vertragsparteien 1. ... Das Recht des Mieters, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes die Vollmacht gem. § 168 BGB zu widerrufen, bleibt unberührt.