Wenn wir tatsächlich zur Erhaltung unserer Rechte und Fristen reagieren müssen? ... Ggf, verzichten wir auf Maßnahmen, möchte damit aber keinesfalls die Mängel "rechtlich akzeptieren" wenn wir nun nicht weiter auf den Vermieter einwirken.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich suche einen Fachanwalt für Mietrecht im Raum Frankfurt/Darmstadt. Bei dem Mieter handelt es sich um einen amerikanischen Staatsbürger und Arbeitgeber US Arme. Der Mietvertrag ist ein Mietvertrag des Amerikanischen Wohnungsamtes.
Hallo... Ich möchte gerne in unser Elternhaus, welches seid 4.5 Jahren vermietet ist ziehen. Vorher ist es´ ber wichtig, mit meiner Verlobten, die das Haus noch nicht kennt, dieses einmal zu besichtigen- ob wir dort einziehen wollen.
Hallo, ich habe meine Mietwohnung zum 31.10.07 gekündigt. Der Mietvertrag begann am 15.01.03, ich wohne also bei Auszug seit gut viereinhalb Jahren in der Wohnung. Ich hatte die Wohnung damals fachgerecht renoviert übernommen.
Sehr geehrte Damen und Herren, ein Herr und eine Dame, die nicht verheiratet sind, jedoch eine Lebensgemeinschaft bilden, werden mein Zweifamilienhaus kaufen; Notartermin ist übermorgen. Beide Käufer werden zu je 1/2 Eigentümer des Zweifamilienhauses werden. Beide zukünftige Eigentümer sind sehr daran interessiert, dass ich hier in meiner Wohnung als Mieterin bleibe; sie haben mir einen auf mindestens 1o Jahre abgeschlossenen Mietvertrag angeboten, den ich gestern auch unterschrieben habe.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte bei meiner Eigentümerabrechnung immer einen Anteil von 89/1400 el. Nun soll ich die Hausverwaltung zum 01.07.2012 übernehmen. Jetzt habe ich festgestellt dass ein Fehler in der Teilungserklärung ist.
Ich habe eine Objekt gemietet (Saal mit Nebenräumen), in welchem ich Kabarett-Veranstaltungen durchführe. Ich habe eine Gewerbeanmeldung "Veranstaltungs-und Tagungs-Dienst". Vor drei Jahren habe ich mit dem Vermieter eine Mietsenkung vereinbart, bei gleichzeitiger Festlegung eines Mietendes (17.1.2017).
Hat der Makler nach wie vor noch das Recht die volle Provision wegen des doch so deutlichen Fehlers zu verlangen? Wie sieht die rechtliche Seite des Vermieters aus.
Guten Abend, im Mai 2007 haben meine Frau und ich uns getrennt und ich bin aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen. Seit dem Auszug bewohnt Sie das Haus mit den zwei gemeinsamen Kindern (9 u 12) allein und Anfang 2008 ist ihr Freund in das Haus mit eingezogen. Wir sind beide zu gleichen Teilen im Grundbuch eingetragen und für das Haus haben wir in 2005 einen Kredit in Höhe von 115.000 € gemeinsam aufgenommen.
Dazu die Eckdaten des unbefristeten Mietvertrages: Wohnraum-Mietvertrag 01/2014-WO.COM-2 von Haus & Grund Beginn: 01.12.2014 Unterzeichnet: 01.10.2014 Exakter Wortlaut des Ausschlusses: "Mieter und Vermieter verzichten wechselseitig für die Dauer des Mietverhältnisses bis zum 30.11.2016 (nicht länger als 4 Jahre seit Mietvertragsabschluss) auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. ... Von dem beiderseitigen Verzicht bleibt das Recht beider Mietvertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung und zur fristlosen Kündigung unberührt." Frage: Ist eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist (3 Monate) zum 31.12.2016 rechtlich zulässig?
Laut Aussage eines Anwaltes kann ich, als Hauseigentümer, diese Wohnung aus rechtlichen Gründen nicht vermieten, sondern muss hinnehmen, dass meine Mutter evtl. irgend einen Mieter in "meine" Haus nimmt. ... Besteht überhaupt rechtlich die Möglichkeit, meiner Mutter das sog.
Ich kann nicht im Garten essen, weil ich damit rechnen muss, dass er auf einmal da steht und mal eben nach dem Rechten schaut. ... Gibt es etwas, was ich ihm vorlegen kann, dass ich im Recht bin.
Guten Tag, wir sind eine Eigentümergemeinschaft einer Privatstraße, bestehend aus 10 Eigentümern. Die Straße ist etwa 2000qm groß, etwas weniger als die Hälftedavon ist Zuweg. Bzgl. der Instandhaltung sagt die notarielle Gemeinschaftsordnung aus, dass diese kostengünstig und verhältnismäßig zu erfolgen hat, und zwar so, dass die Gemeinschaftsanlage sauber, ordentlich und sicher ist.
Haben die interessierten Eigentümer ein "Recht auf die Wiederherstellung" dieses Zustands vor der Sanierung bzw. ... Oder hat der Verwalter recht, dass hier jetzt erneut eine Genehmigung und zwar dieses Mal "aller Eigentümer" eingeholt werden muss?