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1.583 Ergebnisse für miete mieter wohnung nutzung

Mietrecht, Nutzung Wohnkeller ohne baurechtliche Genehmigung
vom 5.1.2021 für 38 €
Wir bewohnen seit fünf Jahren eine Wohnung und nutzen einen Teil des Kellers als Kinderzimmer. ... Unsere Frage hierzu: Darf uns unser neuer Vermieter die wohnliche Nutzung des Kellers im Nachhinein untersagen, wenn wir wegen der fehlenden Genehmigung hierfür keine Miete zahlen wollen? Bzw darf er für den Kellerraum überhaupt die volle Miete verlangen?
Renovierungsarbeiten in einer noch vermieteten, aber nicht mehr bewohnten Wohnung
vom 31.10.2006 25 € Historischer Preis
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Ich habe zu folgendem Sachverhalt einige Fragen: Ende September habe ich von meinem Mieter die Kündig seiner Wohnung zum 31.10.06 bekommen. ... Wie gesagt, der Mieter ist ausgezogen (Türschild, Briefkastenschild und Klingelschild wurden vom Mieter bereits entfernt), allerdings hat er noch Gardinen in der Wohnung hängen. ... Wenn die Miete nicht eingeht, habe ich doch sicher ein Recht in die Wohnung zu gehen (bitte Gesetzengrundlage nennen) oder nicht?
Mieter weigern sich an den Reinigungsplan zu halten/ Laminat mitgenommen
vom 29.6.2009 35 € Historischer Preis
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Mein Vater hat kurz vor seinem Tot eine Wohnung vermietet und 450 € zu dem Laminat zugegeben, mit der mündlichen Absprache, das dieser liegenbeibt fall die Mieter ausziehen. ... Die Mieter behaupten das sie das nicht machen müssen, da der Plan erst ein halbes Jahr nach ihrem Einzug erstellt worden ist. ... Meine Frage: Müssen sie sich für den letzten Monat noch an den Reinigungsplan halten, obwohl sie schon in der Wohnung nicht mehr schlafen ?
Miete für Motorrad in Tiefgarage
vom 13.6.2011 45 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Wir sind Eigentümer einer Wohnung mit 2 Duplex Stellplätzen die sich in einer gemeinschaftlichen Tiefgarage befinden. ... In der Letzten Eigentümerversammlung wurde beschlossen das wir jetzt nach ca. 7Jahren für die Plätze auf denen die Motorräder stehen Miete bezahlen sollen. Meine frage ist ob ich für etwas was anteilig mein Eigentum ist Miete Bezahlen muss?
Miete zahlen ja oder nein?
vom 19.4.2007 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Daraus soll wohl so ein Streit entstanden sein, dass die Nachmieter nun auf einmal nicht mehr einziehen und wir aufgefordert wurden für Mai die Miete zu zahlen, die Wände zu streichen und die Küche auszubauen.
WEG Formulierung Nutzung Teilungsabkommen
vom 2.11.2014 50 € Historischer Preis
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Es gibt aber einen textlichen Hinweis für die ebenerdigen Wohnungen, der dort regelt, dass diese Wohnungen nur ein Nutzungsrecht an ihren Terrassen gestattet. Kann man das so auslegen, dass eine weitere Nutzung der anschließenden Grünfläche nicht gestattet ist (wozu wurde es so textiert?). Wenn die Nutzung so hinzunehmen wäre, welche Möglichkeiten gibt es, sich gegen diese Belästigungen, gerade an Sonntagen zu wehren.
WEG in einem Ferienort, Vermietung an wechselnde Mieter: Zustimmung?
vom 8.3.2010 50 € Historischer Preis
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Einer der Eigentümer möchte jetzt seine Wohnung über einen professionellen Vermieter ständig an wechselnde Mieter vermieten. ... Ist dadurch, dass die Eigentümergemeinschaft bei wechselnden Mietern diesen Sachverhalt nicht beurteilen kann, da sie die Mieter nicht kennt, schon rechtlich ein Grund zur Verweigerung der Zustimmung gegeben?
Dachboden Nutzung
vom 8.11.2018 58 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Die einzelnen Wohnung gehören unterschiedlichen Besitzern und werden von diesen vermietet. Alle Wohnung haben Kellerräume bis auf die beiden Dachgeschosswohnungen. ... Unsere Vermieterin (eine ältere Dame) sagte uns, dass seit Jahren es so gehandhabt wurde, dass die Mieter der Wohnung einen Teil des Dachbodens nutzen könnten.
parken vor wohnung
vom 6.11.2017 85 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
hallo - bin wohnungseigentümer mit zwei weiteren eigentümer, meine wohnung ist ebenerdig gelegen. die ortslage ist direkt an einer mässig befahrenen strasse gelegen. wohnzimmer und büro liegen so, dass ich direkt auf die fahrstrasse einsehen kann. seitlich des hauses befinden sich beidseitig eine garageneinfahrt, welche von mir auf der einen seite und vom eigentümer in der 1.etage auf der auf der anderen seite genutzt werden. die wohnung in der 2. etage ist vermietet vom 3. eigentümer, welcher am gleichen ort wohnt. vor dem haus befinden sich also 2 garagenzufahrten und 3 stellplätze. meine frau oder ich selbst parkt entweder in der eigenen garage, benutzt auch die garagenzufahrt teilweise als parkplatz. problem: bin ich oder meine frau mit dem fahrzeug in der garage kann die garagenzufahrt vom anderen nicht zum parken genutzt werden. vor dem haus sind 3 parkplätze nutzbar. aus den geschilderten umständen nutze ich deshalb einen dieser parkplätze und glaube, dass ich dazu ein benutzungsracht habe. der eigentümer der wohnung in der ersten etage ist auch eigentümer der garage an der zweiten hausseite. er nutzt ausschliesslich seine garage oder nutzt die garagenzufahrt als stellplatz. soweit - so gut? der wohnungsmieter in der 2.etage ist nun der ansicht, dass er vor dem haus - also direkt vor meinem wohnzimmer/büro alle parkplätze zur nutzung gemietet hat. er will 2 der 3 parkplätze ausschliesslich selbst nutzen dürfen (er besitzt nur einen kleinen pkw) und 1 parkplatz für evtl. besucher freigehalten werden müssten. hinweis: besucher kommen im monat 2-3 mal, die andere zeit würde der 3. parkplatz also immer frei stehen. was mich in meiner freiheit einschränkt: parkt er vor meinem wohnzimmer, kann er natürlich auch sehen was ich in meiner privatwohnung mache. umziehen z.b. ist unmöglich.-- frage konkret: darf er direkt vor meinem wohnzimmerfenster (30 cm bis zum fenster, also theoretisch kann der parker vor meinem fenster sehen was ich in meiner intimsphäre - und dazu zählt mein privater wohnbereich meiner meinung nach) mache, ob ich trinke, esse, meine kleidung wechsele usw. ? ich möchte diesen parkplatz selbst nutzen, der mieter hat die möglichkeit, die beiden anderen parlplätze zu nutzen. kann oder darf ich dem vermieter sagen/bitten, den parkplatz diesen einen parkplatz nicht zu nutzen/ für mich zu sperren??
Hauskauf mit vermietetem DG, Anmeldung der Nutzung auf Eigenbedarf
vom 26.5.2010 45 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Der Mieter in der obersten Wohnung hat auf ein am 5.2.2010 durch die Besitzerin aufgesetzten Mietaufhebungsvertrag, der einen Auszug bis zum 31.12.2010 vorsieht, nicht reagiert. Das Mietverhältnis besteht seit 1991; der Mieter (*1945) lagert in der Wohnung und im Keller Gegenstände, wohnt aber bei seiner Freundin in einem anderen Stadtteil. ... Die bestehende Vermietung des Dachgeschosses würde die gemeinsame Nutzung des Treppenhauses und damit ein ständiges Abschließen unserer Wohnräume erfordern.
2 hauptmieter - einer zieht aus
vom 18.9.2009 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
guten tag, ich habe folgendes problem: mein mitbewohner und ich sind vor etwa einem jahr zusammen gezogen, stehen beide als hauptmieter im vertrag. da es mit ihm jedoch zu persönlichen zerwürfnissen kam, beschlossen wir dass ich aus der wohnung ausziehe. da wir nun beide hauptmieter sind kann der vertrag nicht teilweise, sondern nur gemeinschaftlich gekündigt werden. weil mein mitbewohner aber weiterhin in der wohnung bleiben möchte kam dies nicht in frage - die schwierigkeit ist nämlich dass mein vermieter keine wg mehr möchte und mein mitbewohner die wohnung alleine gar nicht bezahlen kann, da er von hartz 4 lebt. die wahrscheinlichkeit dass mein vermieter mit dem mitbewohner einen neuen vertrag macht ist daher verschwindend gering. einen untermieter als alternative erlaubt mein vermieter ebenfalls nicht (obwohl er dies meines wissens eigentlich nicht verweigern darf). er meinte aber nun dass ich ihm einfach einen stichtag nennen solle ab dem ich nicht mehr in der wohnung bin, und der alte vetrag würde einfach mit meinem mitbewohner weiterlaufen. dies habe ich auch getan, und den vermieter gebeten mir schriftlich zu bestätigen, dass ich ab diesem zeitpunkt aus dem vertrag entlassen bin und mein mitbewohner der volle hauptmieter ist. eine solche bestätigung verweigert er allerdings. ich befürchte der vermieter hat mich mit seinem "angebot" irregeführt, da er mich nicht darauf hingewiesen hat dass ich nach wie vor rechtlich verpflichtet bin für die miete aufzukommen, solange mein name im vertrag steht. was soll ich jetzt tun -denn ich habe bereits einen neuen mietvertrag unterzeichnet und befürchte dass ich trotzdem noch für die alte wohnung bezahlen muss, da ich mir nicht vorstellen kann dass mein mitbewohner die komplette miete alleine bezahlt. die einzige möglichkeit die ich mir noch vorstellen kann ist dass mein mitbewohner mir schriftlich bestätigt dass er alleine für die miete haftet. aber wäre eine solche vereinbarung rechtsgültig bzw kann mich der vermieter dann nicht mehr belangen?
Büroraum: 2 Mieter sowie Vereinbarung individueller Kündigungsfristen
vom 1.5.2018 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ich werde eine Wohnung (1 Raum, WC, kleine Küche, Flur) von 38qm als Büroraum nutzen (bin Freiberufler). ... Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus, die anderen Wohnungen werden privat genutzt. ... - aus meiner Sicht müsste im Mietvertrag zu erkennen sein, dass die Wohnung als Büro von mehreren Mietern genutzt wird und etwaige Verpflichtungen (wie Nebenkosten, Reparaturen o.ä.) von beiden Mietern gleichmäßig zu tragen sind.
Notwendige Nutzungsänderung einer Wohnung durch tätigen Steuerberater?
vom 28.5.2013 51 € Historischer Preis
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Neuer Nachmieter ist ein Steuerberater, der in der Wohnung lebt, als auch dort freiberuflich arbeitet. ... Nach der gültigen Teilungserklärung darf die Wohnung sowohl für Wohn- als auch gewerbliche Zwecke genutzt werden. ... 3) Sofern der Antrag genehmigt worden ist für diese neue Nutzungskonstellation: Könnte danach auch wieder ein "normaler" privater Mieter darin wohnen, oder ist eine nochmalige Nutzungsänderung "rückwärts" notwendig?
Erneuerung eines befristeten Mietvertrages
vom 24.4.2009 60 € Historischer Preis
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Bis wann müssen die Mieter uns geantwortet haben, damit wir uns gegebenenfalls um neue Mieter zu Mitte August kümmern können? ... Können die Mieter bei Annahme des Vertrages dennoch nach den zwei Monaten aus dem Vertrag ausscheiden, in dem sie sich auf Folgendes berufen: „Es müsste für den Mieter eine unzumutbare Härte bedeuten, nicht ausziehen zu können. Von einer solchen Härte wird beispielsweise ausgegangen, wenn Mieter heiraten oder ein Kind erwarten und die gemietete Wohnung vor Ablauf der Mietfrist zu klein würde.
auszug aus Wohnung krankheitsbedingt in Altenheim
vom 26.2.2010 50 € Historischer Preis
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Wie lange muß man Miete zahlen, wenn der Mieter einen Schlagananfall hatte und auf den Rollstuhl angewiesen ist, die Rente aber nur 500€ im Monat beträgt, sofort ins Pflegeheim musste und dort auch sofort ein Sozialantrag gestellt wurde? Die Wohnung befand sich im 1.