Waschen in der Wohnung
vom 11.2.2009
20 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes / Ennepetal
Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Vermieterin verbietet uns, eine Waschmaschine in unserer Wohnung zu betreiben. Allerdings nur mündlich, denn im Mietvertrag gibt es folgenden Passus (Formularvodruck der Haus & Grund Hessen): "$14 Waschen in der Wohnung Das Waschen und Trocknen von Wäsche in der Wohnung ist nicht gestattet. ... Angesichts dieser Widersprüche haben wir, bevor wir diesen Vertrag unterschrieben, im Netz recherchiert und ausfindig gemacht, dass (grob gesagt) einem die Waschmaschine in der Wohnung nicht verwehrt werden könnte.