Kündigung Mietvertag
vom 11.5.2006
20 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Martin Kämpf / München
Sehr geehrte Damen und Herren Ist eine ordendliche Kündigung möglich. ... Eine ordendliche Kündigung dieses Mietvertrages. Eine ordendliche Kündigung ist erstmal nach Ablauf dieses Zeitraumes unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungefrist und der Bestimmungen zulässig.Von dem Versicht bleigt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grung und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist ungerührt.