Eigenbedarfskündigung um eine größere Wohnung nutzen zu können
vom 3.2.2010
40 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Sachverhalt: Ein kinderloses Ehepaar kauft ein Haus und bezieht die Erdgeschosswohnung (3 Zimmer, 86 qm). Sie möchten dem Mieter in der Obergeschosswohnung (vergleichbar mit EG-Wohnung) wegen Eigenbedarf kündigen und beide Wohnungen zusammenlegen. Die Mieter sind Rentner und bewohnen die Wohnung seid 25 Jahren.