Sondernutzung eines Garten i.R. einer WEG
vom 28.8.2020
für 25 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Der Aufteilungsplan weist hierbei ein Sondernutzungsrecht an einer Terrasse und durch Striche sowie gemalte Bäume etc. gekennzeichnet auch an der angrenzenden Gartenfläche auf. Das Wort "Garten" ist hierbei nicht enthalten, nur das Wort "Terrasse". In der Teilungserklärung wurde dann nur auf die Terrasse als Sondernutzungsrecht referenziert.