Verjährung von Kostenübernahme-Verpflichtung im Wohnungs-Kaufvertrag ?
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Am 2.3.2010 Unterzeichnung des Kaufvertrages für eine Wohnung, die ich am 1.09.10 bezog. 2009 hatte die Eigentümerversammlung beschlossen, eine neue Balkonverkleidung anzubringen.Deshalb ließ ich im Kaufvertrag festhalten:" Sollte eine Sonderumlage für die noch ausstehende Balkonverkleidung anfallen, so ist diese ausschließlich vom Veräußerer zu tragen".Die Bretter wurden Ende November 2010 angebracht.