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212 Ergebnisse für kaufvertrag teilungserklärung

Kaufvertrag vor Änderung des Teileigentums in Wohnungseigentum?
vom 22.10.2014 51 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Die Verkäufer wollen dies in Wohnungseigentum ändern lassen, sie möchten aber auch jetzt schon mit mir einen Kaufvertrag abschließen. Im Vertrag soll mir ein Rücktrittsrecht eingeräumt werden, wenn die Änderung bis zum ... nicht vollzogen worden ist. a) Kann ich darauf eingehen oder soll ich die Änderung erst abwarten und dann den Kaufvertrag abschließen?
Teilungserklärung Gültigkeit
vom 21.3.2014 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Beim Kauf der Wohnung war der Platz auch an dortiger Stelle vorhanden, ist aber im Kaufvertrag nicht gesondert aufgeführt. ... Antwort des Verwalters: uns ist der Inhalt der Teilungserklärung gut bekannt. ... Wir haben zudem Ihren Kaufvertrag geprüft.
Teilungserklärung
vom 22.3.2007 50 € Historischer Preis
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Es fragt sich, ob die Räumlichkeiten des Erblassers in dieser Form ohne Änderung der Teilungserklärung verkauft werden können. Kann die Teilungserklärung ggf. ohne Zustimmung des Miteigentümers Bank verändert werden, weil hierdurch der Miteigentumsanteil der Bank nicht tangiert ist? Kann die Bank ihre Zustimmung zur beabsichtigten Veränderung der Teilungserklärung überhaupt verweigern?
Überprüfung eines Kaufvertragsentwurfs (Immobilie)
vom 30.4.2013 70 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Zusätzlich hätte ich noch eine Frage in Bezug auf die Teilungserklärung - die Terasse der Wohnung ist mit ~40qm angegeben, obwohl in Wirklichkeit die Fläche ungefähr doppelt so groß ist. Lt. des Verkäufers wurde diese bauliche Änderung erst nach dem Unterschreiben der Teilungserklärung gemacht (vor knapp 30 Jahren) und diese wurde nicht mehr angepasst. ... Da der Kaufvertrag persönliche Daten enthält, werde ich diesen per Email übersenden.
Teilungserklärung im Grundbuch oder Kaufvertrag, welcher Aufteilungsplan gilt
vom 31.8.2009 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ich habe vor mehr als 5 Jahren eine Wohnung gekauft, deren Grundriss anders ist als im Aufteilungsplan der Teilungserklärung im Grundbuch(erst jetzt festgestellt) Ursprünglich entsprach meine Wohnung (Wohnung 1 genannt) diesem Aufteilungsplan, wurde dann aber vom Voreigentümer, der zwei nebeneinanderliegende Wohnungen (nennen wir sie Wohnung 1 und Wohnung 2) besaß, baulich verändert (verkleinert zugunsten Wohnung 2.) Ich habe das damals nicht bemerkt, denn dem Kaufvertrag lag keine Zeichnung bei. ... Meine Frage gilt ausdrücklich nicht dem Baurecht sondern ist folgende: Habe ich ein Recht auf Umbau,sodass der Grundriss dem Aufteilungsplan der Teilungserklärung wieder entspricht?
Eigentumswohnung mit anderem Schnitt als in Teilungserklärung
vom 19.8.2009 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Im Aufteilungsplan der Teilungserklärung meiner Eigentumswohnung habe ich jetzt (nach 10 Jahren Besitz) festgestellt, dass Wohnungsschnitt und -grösse diesem nicht entsprechen. ... Was gilt: die Teilungserklärung oder der Kaufvertrag nach dem Motto“gekauft wie gesehen“?
Nutzungsänderung: Gewerbe als Wohnung nutzen ohne Änderung der Teilungserklärung
vom 18.5.2021 für 100 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Wir sind im Kreis München an einer Immobilie interessiert, die gemäß Teilungserklärung als Gewerbe ausgewiesen ist. ... Der Verkäufer hat sich bei der Hausverwaltung nach den Adressen der Eigentümer erkundigt, jedoch die Änderung der Teilungserklärung aufgegeben, weil es bei 49 Eigentümern praktisch unmöglich sei, alle Eigentümer zu einem Gang zum Notar zu bewegen. Eine Änderung der Teilungserklärung wird vom Verkäufer faktisch ausgeschlossen.
Kelleraum nicht zugänglich wegen Aufzugmotor. Was tun?
vom 17.10.2013 51 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Bei meinem Einzug im Dezember musste ich feststellen, dass die laut Teilungserklärung mir zugewiesene Kellerparzelle durch eine verschlossene Feuerschutztür verschlossen ist. In meiner Kellerparzelle wurde der Motor für den Hausaufzug eingebaut, der aber in der Teilungserklärung nicht dargestellt war.
Kellernutzung ohne Sondernutzungsrecht lt. Teilungserklärung
vom 3.5.2009 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Als uns das Muster der Teilungserklärung übersandt worden ist, haben wir darauf aufmerksam gemacht, dass eben dieser kleine Kellerraum (3,6 qm) nicht unserer Wohneinheit zu geschlagen wurde und dies noch zu ergänzen sei. Hierauf antwortete man uns, dass der Kellerraum "innerhalb" der Teilungserklärung der zweiten Wohneinheit zugeteilt wurde, weil dies zu Abstellzwecken notwendig ist. ... Wir hätten den Kaufvertrag nur mit Kellerraum unterzeichnet, weil es echte Abstellmöglichkeiten nicht gibt.
Keine Miteigentumsanteile für Büro mit 71 qm im Hanggeschoss
vom 12.4.2013 55 € Historischer Preis
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Die Teilungserklärung blieb unverändert, die übrigen Eigentümer wurden nicht informiert. In meinem Kaufvertrag mit der Firma vom 23.12.92 steht: § 11 Änderung der Teilungserklärung „Der Veräußerer ist berechtigt, die Teilungserklärung noch zu ändern oder zu ergänzen. ... Ist der § 11 in meinem Kaufvertrag von dem ehemaligen Inhaber der Firma, der jetzt Eigentümer (Erbe seiner Frau) der Eigentumseinheit Nr. 2 ist, noch anwendbar?
Änderung der Teilungserklärung durch Beschluß der Eigentümer
vom 10.7.2011 60 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
(Gesamt 6 Einheiten).Ca.1995 schloß der damalige Eigentümer einen Überlassungsvertrag mit seinen Kindern.Im Zuge dessen nahm er eine "nutzungsgerechte Neuverteilung der Parkplätze" vor,wie ich erst nach Abschluß des Kaufvertrages von meinen Verkäufern erfuhr.(Angeblich berührt mich dieser Überlassungsvertrag nicht...).Diese faktische Änderung der Teilungserklärung wurde nicht ins Grundbuch eingetragen.Inzwischen wurden von den Kindern 2 Wohnungen verkauft,mit dem Sondernutzungsrecht an je einem Parkplatz (lt.Kaufverträgen und ohne Eintrag ins Grundbuch inform einer Änderung der Teilungserklärung), sodaß jetzt für mich nur noch 3 statt 5 Parkplätze zur Verfügung stehen.Kann ich diese (allerdings jahrelang praktizierte)Regelung anfechten? Kann die Teilungserklärung überhaupt durch Beschluss der Eigentümer geändert werden ohne Eintrag ins Grundbuch?
Teilungserklärung einfordern?
vom 5.7.2010 55 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Wir wohnen in einem Zwei-Familien Haus, welches zur hälfte meinem Onkel gehört.Mein Großvater hat es damals für ihn und meinen Vater gebaut.Notariel wurde festgehalten das die unter Wohnung und der hintere Garten meinem Onkel gehört..die obere Wohnung und der vordere Garten meinem Vater (jetzt mir)..alle anderen Bereiche wurden nie getrennt..dazu gehören alle Keller Räume, der Dachboden und der seitliche Garten.Die zwei Brüder hatten sich verstritten und es kam nie zu einer ordentlichen Teilungserklärung.Jeder machte wie er gerade wollte und es gab immer mehr Streitereien.Als ich die Wohnung übernahm wollte ich eine Teilungserklärung..vorallem auch für den Dachboden den ich gerne mit ausbauen würde..mein Onkel verweigert sich aber..er will nichts bezahlen.Nun will er seinen Anteil verkaufen..und bestimmt jetzt welche Keller Räume ihm gehören.Wir ärgern uns darüber..da wir der meinung sind das diese Aufteilung nicht er allein bestimmen kann..und auch jetzt verweigert er eine Teilungserklärung. Können wir eine Teilungserklärung vor dem Verkauf fordern? ... Kann er fürs sich jetzt die Räume einteilen ohne uns zu fragen oder können wir darauf bestehen das die Räume ohne Teilungserklärung von beiden Parteien weiterhin genutzt werden.
Veräusserungszustimmung in Teilungserklärung
vom 22.12.2011 65 € Historischer Preis
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Guten Tag, In der Teilungserklärung unserer ETW in einem Zweifamilienhaus ist ein gegenseitiges Ankaufsrecht der beiden Eigentümer beschrieben (siehe unten Auszug aus Teilungserklärung). ... Falls diese Frist verstrichen ist, verstehen wir die Teilungserklärung so, dass wir dem anderen Eigentümer eine Aufforderung zur Veräusserungszustimmung schicken müssen, die er dann öffentlich beglaubigen lassen muß (z.B. ... Auszug aus Teilungserklärung: 6) Veräußerung Zur Veräußerung eines Wohnungseigentums ist die Zustimmung des jeweils anderen Wohnungseigentümers erforderlich, außer bei Veräußerung einer Wohnung an den Ehegatten, die Geschwister, Kinder oder Enkel des Veräußerers.