ALG-2-Selbstständigkeit-Honorar-und-Zuflussprinzip-komplex!
Sehr geehrte Anwälte und Anwältinnen, ich habe bis Anfang Juni 2010 im wesentlichen von einem Existenzgründungszuschuss des Arbeitsamtes gelebt. ... Rein ökonomisch betrachtet das Sinnvollste wäre, ich nehme dieses Geld, um erstmal sämtlich Verbindlichkeiten, die vor dem 13.7. entstanden sind, zu begleichen, circa € 4.000,-, weil ich meinen Kreditrahmen vor ALG-2 Antragstellung für Miete etc. voll ausgeschöpft habe und zeige dem Job-Center nur den Restbetrag als Gewinn an. ... Dass ist das, was mir juristisch, ungebildete Bekannte geraten haben, die auch ALG-2 beziehen aber immer mal wieder Gelder aus welcher freiberuflichen Tätigkeit auch immer beziehen.