Guten Tag, mein leiblicher Sohn , 35 Jahre alt, geistig u.körperlich Schwerbehindert, Pflegegrad 5, 100% im Behindertenausweis, voll erwerbsunfähig ,lebt bei mir und seinem Stiefvater im gemeinsamen Haushalt, erhält Grundsicherungsleistungen und ist seit seinem 18 Lebensjahr auch freiwillige krankenversichert bei der AOK über das Sozialamt. Nun hat das Sozialamt den leiblichen Vater ausfindig gemacht,welcher nie Unterhalt geleistet hat und in einer anderen Krankenkasse freiwilliges Mitglied ist .Das Sozialamt möchte nun meinen Sohn dort rückwirkend beim leiblichen Vater familienversichern um dann von der AOK Beiträge der letzten vier Jahre zurückfordern zu können. ... Bei einer neuen Krankenkasse müsste ich alles neu erstreiten, was ich absolut nicht möchte.Die Familienversicherung wäre auch über den Stiefvater möglich , aber da kann das Sozialamt keine Beitäge rückwirkend einfordern.