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220 Ergebnisse für rente einkommen zahl

Filter Sozialrecht
Auszahlung private Rente
vom 31.3.2025 für 50 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Guten Tag, Ich würde gerne meine private Rentenversicherung kündigen und ausbezahlen lassen. Darüber habe ich aber die Sorge, dass das Sozialamt bei (vorhersehbar) neuem Antrag für meine Mutter um die restliche Bezahlung für das Pflegeheim zu übernehmen, evtl. mein Geld dafür in Anspruch nehmen will. Kann ich den Betrag auf ein Fremdkonto ausbezahlen lassen ?
Angehörigen-Entlastungsgesetz gilt 100.000 € Einkommensgrenze auch für Rentner?
vom 9.8.2023 für 58 €
beantwortet von Rechtsanwältin
Mein Vater ist Rentner und erhält ca. 1700 € Rente netto im Monat + zusätzlich ca. 500 € netto durch einen Minijob. ... Grundsätzlich gilt ja das Angehörigen-Entlastungsgesetz, was besagt, dass Kinder, die weniger als 100.000 € brutto im Jahr verdienen nicht zahlen müssen. Demnach müsste er nichts zahlen.
Prozesskostenhilfe-Berechnung /Ehemann nicht berücksichtigt
vom 8.5.2025 für 30 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Allerdings habe ich den Verdacht, dass mein Ehemann, der kein eigenes Einkommen hat und mit mir in einem gemeinsamen Haushalt lebt, bei der Berechnung der Freibeträge nicht korrekt berücksichtigt wurde. Einkommensberechnung laut Bescheid: Gesamteinkommen: Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit: 2.350,00 € Bürgergeld: 94,97 € EU-Rente: 832,66 € Gesamteinkommen: 3.277,63 € Abzugsfähige Kosten: Werbungskosten (Fahrtkosten): 55,10 € Mietkosten: 761,80 € Gesamte abzugsfähige Kosten: 816,90 € Freibeträge laut Bescheid: Antragsteller (ich): 619,00 € Erwerbstätigenfreibetrag: 282,00 € Tatsächlich gezahlter Unterhalt: 1.043,00 € Gesamtfreibeträge: 1.944,00 € Einzusetzendes Einkommen laut Bescheid: Einkommen nach Abzug der Kosten: 2.460,73 € Abzüglich der Freibeträge: 1.944,00 € Einzusetzendes Einkommen: 516,73 € Monatsrate: 258,36 € (gerundet auf 258,00 €) Meine eigene Berechnung (mit Ehepartner): Freibeträge korrekt berücksichtigt: Antragsteller: 619,00 € Ehepartner ohne eigenes Einkommen: 619,00 € Erwerbstätigenfreibetrag: 282,00 € Tatsächlich gezahlter Unterhalt: 1.043,00 € Gesamtfreibeträge: 2.563,00 € Korrigiertes einzusetzendes Einkommen: Einkommen nach Abzug der Kosten: 2.460,73 € Abzüglich der Freibeträge: 2.563,00 € Ergebnis: -102,27 € (negativ) Monatsrate: 0 € (da negatives einzusetzendes Einkommen) Meine Frage: Habe ich Anspruch auf eine vollständige Verfahrenskostenhilfe ohne Raten, wenn mein Ehemann tatsächlich kein eigenes Einkommen hat und der Freibetrag von 619 € für ihn korrekt berücksichtigt wird?
Anrechnung Wohnrecht bei Belastungsgrenze für Zuzahlungen ("1/2%-Regelung")
vom 15.9.2005 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Grüß Gott, Die AOK (Bayern) behauptet, für die Berechnung des Bruttoeinkommens für die Festlegung der 1% für die maximale Zuzahlung ("Chronikerregelung") wird neben Rente und Zinsen auch ein Wohnrecht als Einkommen von 194,20€/Monat angerechnet und verlangt den Übergabevertrag. ... Es liegt Einkommen in Form von Renten und Zinsen vor, im Grundbuch ist ein lebenslanges Wohnrecht (ohne Gegenleistung) eingetragen. ... (müssten dann nicht alle, die Miete zahlen, diese abziehen können - was gilt dann bei selbstbewohnten Immobilien) 2.
Vermögensschutz bzw. Sicherung vor Pflegezahlungen
vom 7.11.2013 100 € Historischer Preis
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Das langfristige Ziel hierbei wäre, den Mietüberschuss nach Tilgung etc. als Rente etc. zu erhalten und ggf. die Mietwohnung nach der Abzahlung in 20 Jahren zu veräussern. ... Erwähnt werden sollte dabei, das er praktisch dauerarbeitslos war und dies als Grund für das nicht Zahlen sieht etc.
Pflegefall und bedingtes Nießbrauchsrecht
vom 17.11.2010 60 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
-Geber und seine Ehefrau diesen Anspruch geltend machen, sind sie verpflichtet, für die gewährte Verpflegung ein angemessenes Entgelt zu zahlen. ... Die Rente meiner Mutter deckt die Heimunterbringung auf keinen Fall. Wird eine fiktive Miete errechnet, die ich dann an das Sozialamt zahlen müsste?
Pflegekosten - Nachforderung, nach Tod der Großmutter und ihres Erben (Sohn)
vom 2.6.2019 58 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Zahlungserinnerung" an uns geschickt - diese war dann auch noch per Kugelbeschreiber berichtigt - in der mein Vater aufgefordert wird die ausstehenden Kosten zu zahlen, die wohl nach dem Tod des Onkel R. aufliefen. ... Meine Eltern sollten höchstwahrscheinlich bei ihrer Rente etc. nicht oder kaum über den Selbstbehalt kommen. - Zusätzlich stellt sich nun die Frage wie und ob diese Kosten mit dem Erbvertrag(?)
Erwerbsminderungsrentner (Grundsicherung?) + Ehefrau Studentin + 2 'Teilzeit-Kinder'
vom 15.1.2014 50 € Historischer Preis
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Da die Rente meines Mannes genügt, um seinen eigenen Bedarf zu decken, habe er keinen Anspruch. ... Ich lese immer nur davon, dass eine "Überdeckung" des Lebenspartners vom Einkommen abgezogen wird, aber nicht wie es sich verhält, wenn der Lebenspartner seinen eigenen Bedarf nicht decken kann (und selbst keinen Anspruch auf ALG2 hat). ... Auch als sie meine Angaben hinsichtlich Einkommen und Höhe der Miete überschlagen hat, teilte sie die Höhe der Miete durch vier (Wohnkosten also nach Köpfen).
Sozialrente
vom 22.2.2011 44 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Ich trete demnächst ins Rentenalter und benötige Hilfe zum Lebensunterhalt. Ich war bisher Hartz 4-Empfänger. Ich kann allerdings in Zukunft mietfrei wohnen und brauche daher keinen Mietzuschuss.
Experte für OEG/BVG: Einkünfteermittlung bei Grund- und Ausgleichsrente
vom 19.10.2010 45 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Frage Die bei der Berechnung durch das VA zu Grunde gelegten Zahlen scheinen von meinen vorgelegten Einkunftszahlen sehr abzuweichen - und zwar zu meinen Ungunsten. ... Keine Anrechnung des Existenzgründungszuschusses als Einkommen, da er unter § 2 (1) 31 der Ausgleichsrentenverordnung fällt (das Versorgungsamt hat ihn beim Erstbescheid einfach durchgängig als Einkommen angerechnet). ... „Tabellen über das anzurechnende Einkommen und die zustehende Ausgleichs- und Elternrenten" / OST, Zeitraum 2001 – 2007?
Unterhaltspflicht bei Ehe mit Gütertrennung und je eigenen Einkünften und Vermögen
vom 19.1.2016 28 € Historischer Preis
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Beide haben jeweils eigenes Vermögen und haben auch jeweils Rentenbezüge, hier hat die Ehefrau eine deutlich kleinere Rente als der Ehemann. ... Die Ehefrau erhält die Pflegestufe I, zusammen mit Ihrer Rente reicht diese Summe nicht aus um die Pflegekosten komplett zu bestreiten. Die Frage lautet nun, ob es so ist, dass zunächst nach Ihrer Rente auch alle ihre Einkünfte aus Vermögen, dann sogar nach und nach Ihr Vermögen, bis auf einen Schonbetrag zu verwenden sind.