Zur Deckung der Pflegeheimkosten für den Ehemann meiner Tante, würde das Sozialamt gern auf eine Immobilie zurückgreifen, die in Erbengemeinschaft meiner Tante und mir gehört, da meine Tante kein Vermögen mehr besäße, als die einem Ehepaar zustehenden 10.000 Euro. ... Es gibt weder Miet- noch Kaufinteressenten, was dem Sozialamt von einer Bank schriftlich bestätigt wurde; das Sozialamt fordert jedoch ein zweites Gutachten, welches relativ hohe Kosten bedeutet, woraus sich auch die Frage ergibt, wer die zu tragen hat, da das Gutachten ja nur meine Tante und ihre Familie betrifft. ... Ich befürchte, dass das Sozialamt den Verkauf der Felder verlangt, so dass nicht einmal mehr Mittel für die Unterhaltungskosten übrig blieben.